Gipfel zur Novelle des Jagdgesetzes

Das Kärntner Jagdgesetz aus dem Jahr 2000 soll geändert werden. Am Mittwoch trafen einander Jägerschaft und Vertreter aller im Landtag vertretener Parteien, um über eine Novellierung zu beraten. Es geht auch um Schäden an den Wäldern.

Vor allem jene Punkte sollen überarbeitet werden, die der Rechnungshof in einem Bericht im Vorjahr kritisiert hatte. Ganz oben steht der hohe Schaden in den Wäldern, der vom Wild verursacht wird, er wird mit elf Millionen Euro beziffert - mehr dazu in Wild richtet enormen Schaden im Wald an. Es solle ein wildökologischer Raumplan für Kärnten erstellt werden, um Problemzonen abzubilden, in denen das Wild Schäden verursacht.

Jagd Wild Rehe

ORF

Fütterung als Wildlenkung

Jagdreferent Gernot Darman (FPÖ), der den Fachgipfel einberufen hatte, will Änderungen im Gesetz auch dahin gehend, dass der Jäger schon früher aktiv werden könne, noch bevor der Wald verwüstet sei. Es gebe laut Darmann einen Konsens, dass man im Sinne des Grundeigentümers handeln könne, so Darmann.

Ein weiterer Punkt sei die Fütterung im Winter. Hier müsse man vom Gebot wegkommen hin zu einer Kannbestimmung. Denn die Witterung im Winter verlange es nicht mehr grundsätzlich, die Wildtiere mit Heu zum Beispiel zu versorgen, sagte Darmann. Fütterungen seien künftig unter klaren Vorgaben weiter möglich. In Rotwildkernzonen sollen Fütterungen zur Lenkung des Wildes durchgeführt werden.

„Abschusspläne sind einzuhalten“

Die Nutzung des Waldes sowohl für die Land- und Forstwirtschaft als auch für die Jägerschaft solle neu definiert werden, sagte Dramann. Hochzufrieden mit den bisherigen Ergebnissen zeigt sich Landesjägermeister Ferdinand Gorton. Er müsse die Ergebnisse auch in Hinblick auf die Strikteren Vorgaben im Abschussplan jetzt auch intern kommunizieren. Man sei in einer Wildstandsreduktionsphase.

Daher sei es nötig, Maßnahmen zu setzen, das habe man schon im Vorjahr gemacht. Die Abschusspläne, die erstellt werden, müssten unbedingt erfüllt werden. Die Wildschäden in ganz Kärnten gesehen seien nicht dramatisch, sehr wohl aber in einzelnen Gebieten, so Gorton. Geht es nach Darmann, soll die Novellierung des Jagdgesetzes bereits heuer im Sommer beschlossen werden.

Konflikt um Wildruhezonen möglich

Michael Johann (Grüne) sagte, die Landtagsparteien seien sich im Wesentlichen einig. Der Wildstand müsse sich künftig an der Tragfähigkeit des Biotops bemessen. Einen möglichen Konfliktpunkt ortete Johann bei den Wildruhezonen. Dort, wo es fachlich geboten sei, sollen Wildruhezonen möglich sein. Das dürfe aber nicht dazu führen, Skitourengeher oder Wanderer großflächig aus der Natur auszusperren. Hier müsse der Konsens gesucht werden. Den Grünen sei es auch ein Anliegen, dass der derzeit geltende Passus im Jagdgesetz, nach dem umherstreifende Katzen und Hunde abgeschossen werden dürfen, gestrichen wird.

ÖVP: Positive Stimmung

VP-Klubobmann Ferdinand Hueter sagte, die Ausübung der Jagd in Kärnten sei der Volkspartei ein Anliegen. Man stehe einer Novellierung positiv gegenüber. Für Hueter sei Jagd ein Ausfluss von Grund und Boden. Deshalb ist es unverzichtbar, die Positionen und Rechte der Grundeigentümer entsprechend zu stärken. Dazu solle unter anderem der Jagdverwaltungsbeirat künftig jährlich zusammentreffen, um die Abschusspläne der Gemeindenjagden mit den Grundeigentümern gemeinsam abzustimmen.

Team Kärnten: Interessenausgleich sicherstellen

Das Team Kärnten sagte in einer Aussendung, dass zwischen allen Beteiligten und Interessensgruppen ein Ausgleich und Konsens gefunden werden solle. „Ganz zentral wichtig ist uns auch, dass auf die zahlreichen wichtigen Empfehlungen des Rechnungshofes Rücksicht genommen wird. Der aktuelle RH-Bericht bietet eine essentielle Grundlage für die gegenständliche Novellierung“, sagte Landesrat Gerhard Köfer. Es sei positiv, dass alle Kärntner Landtagsparteien in Bezug auf die Neugestaltung des Jagdgesetzes den Weg des Dialoges eingeschlagen hätten.

BZÖ: Viele offene Fragen ausgeräumt

Vom BZÖ hieß es nach den Gesprächen, es habe weitgehende Übereinstimmung in vielen Punkten gegeben. Bei „konstruktiven Gesprächen auf Augenhöhe“ seien viele offene Fragen bereits ausgeräumt worden. Eine entscheidende Rolle würden für das BZÖ Themen wie der Wald-Wild-Ausgleich und das Stärken der Rechte von Grundeigentümern spielen. Dies solle mit einem zunehmenden Einbinden der Jagdverwaltungsbeiräte möglich werden. Ziel sei ein Ende des wechselseitigen Konflikts aller Interessensgruppen.