Prozess: Dörfler bekennt sich nicht schuldig

Beim Untreueprozess um eine BZÖ-Wahlkampfbroschüre hat sich der damalige Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ) weiter nicht schuldig bekannt. Für zwei Manager endete der Prozess am Donnerstag mit einer Diversion.

Den insgesamt sechs Angeklagten wird vorgeworfen, 2009 ein Magazin, mit dem der Wirtschaftstandort Kärnten beworben werden sollte, in eine BZÖ Wahlbroschüre umgewandelt zu haben. Der Schaden soll bei 219.000 Euro liegen. Vor Gericht stehen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, derzeit FPÖ-Bundesrat, die Ex-FPÖ- und BZÖ-Politiker Harald Dobernig und Uwe Scheuch, BZÖ-Werber Stefan Petzner und die zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer.

„Hätte mich mehr dagegen engagieren müssen“

Polzer und Oberleitner bekannten sich zum Vorwurf der Untreue am Donnerstag nicht schuldig, sehr wohl räumten sie aber eine Verletzung ihrer Pflichten als Geschäftsführer ein. Polzer sagte, es sei klar gewesen, dass die Broschüre unmittelbar vor der Landtagswahl 2009 versendet werden sollte: „Es war mir durchaus bewusst, dass es einen gewissen Werbewert fürs BZÖ geben wird.“

„Dass das nicht mit den Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers der LIG einhergeht, war Ihnen klar?“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. Polzer darauf: „Ich hätte mich mehr dagegen engagieren müssen. Ja, ich habe das letztlich so mitgetragen.“ „Ich höre zwischen den Zeilen eine Verantwortungsübernahme. Heißt das, dass Sie einsehen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben?“, hakte der Richter nach. „Das ist richtig. Es war wahrscheinlich so, dass ich sie verletzt habe.“

Oberleitner: „Positiver Effekt für BZÖ“

Nachdem Polzer die Diversion angenommen hatte, bat Anwalt Richard Soyer seinen Mandanten Oberleitner zu einer ergänzenden Einvernahme. Oberleitner hatte beim letzten Prozesstermin vehement jede Schuld von sich gewiesen. „Wir haben das Projekt gemeinsam getragen, aber nicht gewollt. Wir müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen. Das möchte ich hiermit tun“, erklärte Oberleitner. „Es ist richtig, dass ich meine Geschäftsführerverpflichtungen verletzt habe.“ Der „übergeordnete Zweck und die Intention“ der Broschüre und deren Versendung sei wohl ein „positiver Effekt für die wahlwerbende Partei BZÖ“ gewesen, sagte Oberleitner.

Generell habe in der Causa die Politik angeschafft. Oberleitner belastete damit auch Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfer und den früheren FPÖ-Chef Uwe Scheuch. Die beiden wären auch in Kenntnis der Werbemaßnahmen gewesen, beantwortete er eine entsprechende Frage des Richters, er habe dafür aber keinen schriftlichen Beweis.

„Systemfehler bei Landesgesellschaften“

Oberleitner sagte auch, das Verhältnis zwischen GmbH und Eigentümer sei bei Landesgesellschaften „weit enger“ als in der Privatwirtschaft. „Das ist definitiv ein Systemfehler. Auch wenn immer wieder die Diskussion ist, welche Aufgabe hat ein Büroleiter? Formalrechtlich keine, realpolitisch und im täglichen Leben sind sie der verlängerte rechte und linke Arm des politischen Referenten.“ Die angeklagten Politiker hätten seiner Wahrnehmung nach alles gewusst und angeschafft. „Wahrscheinlich denken Politiker, wenn mein Gesicht aus einer Broschüre, aus dem Fernsehen herauslacht, dann ist das ein Werbewert für mich, dass das immer zu ihrem Vorteil und von Nutzen für ihre politische Funktion ist.“

„Was kann man tun, dass das in Zukunft generell nicht mehr passiert?“, fragte Richter Liebhauser-Karl. Oberleitner: „Eine GmbH ist das falsche Rechtskonstrukt für Landesgesellschaften. Es muss in Richtung Aktiengesellschaft gehen, da sind die Geschäftsführer wesentlich besser geschützt. Das wäre höchst an der Zeit und notwendig.“ Jedem seiner Kollegen könne es so gehen wie ihm selbst. Die Geschäftsführer müssten quasi eine permanente Gratwanderung zwischen ihrer Funktion und dem politischen Einfluss beschreiten. Auf die Frage des Richters, ob er da nicht Bauchweh bekommen hätte, sagte Oberleitner, Bauchweh Nein, aber es sei zu anderen gesundheitlichen Auswirkungen gekommen.

Diversion für beide Manager

Beide Manager bekamen eine Diversion. Polzer muss 18.000, Oberleitner 20.000 Euro Geldbuße bezahlen, außerdem je 1.000 Euro Schadenersatz und 2.000 Euro Pauschalgebühren. Die Differenz bei der Geldbuße von Polzer und Oberleitner ergebe sich aus unterschiedlichen Sorgepflichten, erklärte Richter Liebhauser-Karl. Staatsanwalt Eberhard Pieber hatte keine Einwände gegen die Diversionen.

Dörfler will von nichts gewusst haben

Der damalige Landeshauptmann, Gerhard Dörfler (FPÖ) bekannte sich weiter nicht schuldig. Die Broschüre habe er vor ihrer Versendung nicht gesehen und bei den Foto- und Videoaufnahmen dafür nicht gewusst, wofür diese gemacht wurden. Projektleiter war Stefan Petzner, Dörflers damaliger Pressesprecher. Dörfler wollte von dessen Tätigkeit aber nichts gewusst haben. Richter Christian Liebhauser-Karl: „Petzner hat Ihnen nie gesagt, dass es diese Broschüre gibt und sie als Werbemittel für die Landtagswahl eingesetzt wird?“ Nein, das sei ihm nicht bekannt gewesen. Von den 5.000 Euro, die sein Büro als Kostenbeitrag geliefert habe, sei ihm auch nichts bekannt gewesen, auch wenn er den Akt unterschrieben habe. „Als Landeshauptmann ist ein 5.000-Euro-Akt so wie eine Briefmarke.“

Auf Befragung des Richters gab Dörfler zu, dass bei der Umgestaltung der Broschüre wohl Layoutteile aus der BZÖ-Werbelinie übernommen worden waren. Allerdings habe er von der Broschüre vor Versendung ja überhaupt nichts gewusst. An den Fototermin und die Videoaufnahmen, in denen Dörfler den BZÖ-Slogan „Wir bauen das moderne Kärnten. Garantiert“ aufsagt, könne er sich schon erinnern, sagte Dörfler. „Haben Sie sich überlegt, wofür das verwendet werden kann?“, wollte der Richter wissen. Nein, habe er nicht, so Dörfler. Er wies darauf hin, dass er als Landeshauptmann damals extrem belastet gewesen sei: „Da hast du zu funktionieren, sagst dein Satzerl und schaust, dass’d weiter kommst.“

„Weiß nicht, ob Werbung für Partei oder Land ist“

Dörfler, heute Bundesratsabgeordneter für die FPÖ, plauderte drauflos: „Du weißt zu diesem Zeitpunkt gar nicht, ob das eine Werbeeinschaltung für die Partei oder das Land ist.“ - „Genau das ist der Punkt“, platzte es daraufhin aus Richter Liebhauser-Karl. „Aber das sind öffentliche Gelder - von uns allen! Deswegen sitzen wir da. Ist das jetzt ein Schuldeingeständnis?“ Dörfler empört: „Nein!“ Der Slogan „Garantiert“ sei eine „Alltagsfloskel“ im Wahlkampf gewesen, meinte der frühere Landeshauptmann Kärntens.

Der Ex-Landeshauptmann gab dann allerdings zu, dass eine Finanzierung der Broschüre durch das BZÖ von vornherein nicht beabsichtigt, aber später behauptet worden war. Dazu habe man sich quasi als Schadenbegrenzung entschlossen. Zu dem Zeitpunkt ermittelte allerdings schon die Justiz. Dörfler bekannte sich auch zum zweiten Anklagepunkt nicht schuldig. Dabei ging es um Vorteilnahme im Zusammenhang mit einer Bauvergabe. Am Freitag wird der Prozess mit der Einvernahme von Uwe Scheuch fortgesetzt.

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