Emotionale Verhandlung gegen „Grenzrebellen“

Am Landesverwaltungsgerichtshof ist es am Dienstag um 50 Euro Strafe wegen Nichtanhaltens an einem Grenzübergang nach Slowenien gegangen. Der „Grenzrebell“ sagt, er hatte keine kontrollierenden Polizisten gesehen und sei daher weitergefahren. Die Verhandlung verlief emotional.

Am 24. Februar 2016 fuhr der 74-jährige Gottfried Hudl über die Grenze von Slowenien nach Kärnten. Beim Grenzübergang Seebergsattel hielt er kurz an, weil er aber keinen Grenzbeamten sah, fuhr er weiter - mehr dazu in Volksanwalt prüft Grenzvorfall. Die Grenzpolizei argumentierte, Hudl hätte die Beamten ignoriert und hätte sich so einer Kontrolle entzogen.

Hudl Grenze 50 Euro Prozess

ORF

Hudl, ganz rechts, hat Unterstützung mitgebracht

Medienvertreter, Freunde und Bekannte von Gottfried Hudl und andere Interessierte hörten am Dienstag am Landesverwaltungsgerichtshof zu. Hudl erschien ohne Anwalt, er brauche keinen, sagte er gleich zu Beginn zum Richter. Er beteuerte erneut, es gehe ihm nicht darum, eine Strafe nicht zu bezahlen, sondern um Gerechtigkeit für einen Bürger.

Schlechte Sicht mit Fotos dokumentiert

Am Dienstag sagte er aus, er habe bei der Stopptafel angehalten und sei nach ein paar Sekunden weitergefahren, weil er keinen Beamten gesehen habe. Wie schwierig es sei, einen Beamten durch die Scheibe im Kontrollhäuschen zu sehen, versuchte Hudl anhand von Fotos zu beweisen. Die Scheibe spiegle, sagt Hudl. Außer sich selbst und sein Auto habe er nichts gesehen. Einem von ihm beantragten Lokalaugenschein stimmte das Landesverwaltungsgericht nicht zu.

Hudl schilderte weiter, er sei weitergefahren, weil auf dem Seebergsattel sowieso fast nie kontrolliert werde. Zwei Mal die Woche fahre er über den Grenzübergang zwischen Kärnten und Slowenien.

Beamte: Anhalteaufforderung missachtet

Zwei Polizistinnen und ein Polizist waren am Dienstag als Zeugen geladen. Sie und noch ein weiterer Beamter saßen an dem besagten Tag im Februar vergangenen Jahres in dem Kontrollhäuschen. Es sei sehr wenig los gewesen und außerdem sei es kalt gewesen, sagte eine Beamtin heute aus. Aus dem Häuschen könne der gesamte Grenzübergang überblickt werden.

Eine Polizistin, die das Kennzeichen von Hudl notiert und jener Polizist, der ihn angezeigt hatte, sagten am Dienstag aus, Hudl habe sich im Schritttempo dem Grenzübergang genähert. Dann seien sie aufgestanden und wollten Hudl kontrollieren. Schon beim Hinausgehen aus dem Kontrollhäuschen habe er den Autofahrer durch die Scheibe mit Handbewegungen aufgefordert, stehen zu bleiben, sagte der Polizist. Obwohl der Angeklagte weiterfuhr habe er noch versucht, ihn auch noch von hinten durch Handbewegungen zum Anhalten bewegen, so der Beamte. Jedenfalls sei Hudl bei der Stopptafel nicht stehen geblieben.

Urteil ergeht schriftlich

Die dritte Beamtin, die am Dienstag vor dem Landesverwaltungsgericht erschien, sagte, sie sei damit beschäftigt gewesen, sich die Jacke anzuziehen, um dann auch nach draußen zu gehen. Sie haben nicht gesehen ob Hudl angehalten habe oder nicht. Der vierte Beamte, der sich im Häuschen befunden habe, war am Dienstag nicht geladen. Für Polizeijurist Johann Melischnig war nach der Verhandlung und den Aussagen der Beamten klar, dass Hudl sich der Grenzkontrolle entzogen habe. Die Polizisten hätten gar keinen Grund gehabt, ihn sonst anzuzeigen.

Hudl hingegen ortete Absprachen bei der Aussage der Polizisten, was Polizeijurist Melischnig scharf zurückwies. Er stellte rechtliche Konsequenzen in den Raum, sollte der pensionierte Lehrer und Unternehmer das noch einmal behaupten. Das Urteil, ob Hudl die 50 Euro Strafe zahlen muss oder nicht, wird schriftlich ergehen.

Volksanwalt: Keine Nachforschungspflicht

Volksanwalt Peter Fichtenbauer prüft unterdessen die aktuelle Gesetzeslage. Für ihn ist nicht klar genug geregelt, wie sich ein Autofahrer zu verhalten habe, wenn er bei einem Grenzübertritt keinen Beamten sehe. Eine Nachforschungspflicht gäbe es laut Fichtenbauer keine.