Immer mehr Seen zum Eislaufen freigegeben

Der Silbersee und der Vassacher See in Villach sowie der Brennsee sind seit Mittwoch auch für Eisläufer freigegeben. Somit sind die meisten Seen befahrbar, mit Ausnahme von Längsee und Wörthersee. Der Längsee soll ab Freitag befahrbar sein.

Eislaufen darf man derzeit am Weißensee, Turnersee, Hörzendorfersee (mit Schuhverleih), Rauschelesee, Aichwaldsee und auf dem Lendkanal. Ab Mittwoch dann auch auch auf Brennsee, Vassacher und Silbersee. Auf dem Hörzendorfer und Rauschelesee gibt es überdies Eislaufkurse für Anfänger und Fortgeschrittene.

Silbersee Villach Eislaufen Hund

ORF/Iris Hofmeister

Silbersee

Vassacher See: Eis wächst nur langsam

Auf dem Vassacher See waren bereits vor der Freigabe Eisläufer unterwegs, so die Stadt Villach in einer Aussendung. Daher kontrolliere Eismeister Friedrich Rupnik die Dicke der Eisdecke laufend. Weil der See stark mit Wasserpflanzen bewachsen ist, wächst die Eisdecke nur langsam. Sie kann derzeit auch nicht mit Fahrzeugen geräumt werden, dazu ist sie nicht dick genug. Das Eislaufen auf den Villacher Seen ist kostenlos.

Zuletzt war der Wörthersee 2006 zugefroren, tausende nutzten die Gelegenheit und überquerten auf Eisschuhen den See. Theoretisch könnte der Wörthersee aber noch zufrieren, denn es kommt eine länger andauernde Kaltfront. Der Längsee soll laut Informationen der tourismusregion Mittelkärnten am Freitag, dem 13. Jänner frei gegeben werden.

Weg gibt See frei - wer haftet

Der Eislaufverein Wörthersee kümmert sich um Freigabe und Pflege einiger Seen in Kärnten. Entweder man pachtet den See oder die Gemeinden beauftragen den Verein, sich um die Eisflächen zu kümmern. Rene Riepan ist Obmann des Eislaufvereins und sagt, wer eine Fläche zum Eislaufen freigebe, haftet dann auch dafür. Allerdings haftet der Verein nicht für alle Unfälle, es gebe auch eine Eigenverantwortung der Sportler.

Eislaufen Seen Rauschele Aichwald Längsee Presseggersee

Tourismusinfo Nassfeld

Rauschelesee

Ein See-Eigentümer könne das Eislaufen aber auch verbieten. Der Keutschacher See zum Beispiel ist in Privatbesitz. Die Besitzerin hat keine Versicherung und untersagt daher das Eislaufen. Darauf wird mit Schildern hingewiesen. Damit ist die Besitzerin nicht mehr in der Verantwortung. Wird der See dennoch befahren, macht das jeder in Eigenverantwortung.

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