Jagd kontra Tourismus: Eisklettern verboten

Die Wasserfälle im Maltatal sind ein beliebtes Revier für Eiskletterer gewesen. Nun wurden 64 Hektar Jagdgebiet von der Bezirkshauptmannschaft zum Wildschutzgebiet erklärt und das Betreten des Walds verboten. Der Bürgermeister will Parteienstellung erkämpfen.

Der Antrag des Grundeigentümers, ein Wildschutzgebiet errichten zu lassen, sorgte zu Beginn des Jahres für einen Konflikt zwischen Gemeinde und zuständiger Bezirkshauptmannschaft - mehr dazu in Streit: Wildschutz kontra Eiskletterei (kaernten.ORF.at; 24.2.2016).

Eisklettern Maltatal

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Zugang zu Wasserfällen verwehrt

Das Eisklettern auf 64,15 Hektar des Eigenjagdgebietes Maltatal Gössgrabens, einer Privatjagd, ist nun zwischen Anfang Dezember und Ende März tabu, das Verbot gilt bis 2020. Der Zugang zu den fünf sehr beliebten Eiskletterfällen im Bereich der Kesselwand ist damit gesperrt. Klaus Rüscher (Liste für Malta, LIM), Bürgermeister von Malta, sagte: „Das wäre so, als wenn man in einem Skigebiet sagt, kommt zum Skifahren, aber die fünf besten Pisten sind gesperrt.“

Eisklettern Maltatal

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Auch die Wege dürfen nicht mehr betreten werden, damit ist das allgemeine Wegerecht außer Kraft. Nur der Eigentümer und Nutzungsberechtigte dürfen jetzt noch in diesen Wald. In den Schutzzonen dürfen nur noch kranke, schwache und seuchenverdächtige Tiere erlegt werden. Bei den Zugängen zum Schutzgebiet weisen Schilder auf das Verbot hin, so Rüscher: „Wir haben täglich Anrufe, E-Mails und Social-Media-Anfragen, die Leute sind verunsichert, viele haben schon abgesagt.“

„Fütterungen sind das Problem“

Die Sachverständige der Bezirkshauptmannschaft hatte abzuschätzen, was schwerer wiegt: der grundsätzlich erlaubte Zugang zu Erholungszwecken oder die jagdlichen Interessen. Der Eigentümer argumentierte unter anderem damit, dass Eiskletterer unweit der Wände bei den Rotwildfütterungen in ihren Autos übernachten. Diese Fütterungen seien das eigentliche Problem, sagte Bürgermeister Rüscher. Das Maltatal habe einen fünffach zu hohen Rotwildbestand, sagte er.

Der Jagdberechtigte beantragt den Schutz, die Gemeinde hat kein Mitspracherecht. Dagegen will Rüscher vorgehen, er habe rechtlich prüfen lassen, wie er sich in das Verfahren als Partei einschalten könne. Nach Weihnachten werde es erste Schritte geben.

Ähnliche Situation im Seebachtal

Ähnlich wie schon im Mallnitzer Seebachtal heißt die Diskussion: Jagd gegen Tourismus. Auch dort gibt es jetzt laut dem Mallnitzer Bürgermeister Günther Novak ein zusätzliches Wildschutzgebiet hinter der Schwussnerhütte, auch dies ein Eisklettergebiet. Bei dieser Entscheidung wollte Nationalparkdirektor Peter Rupitsch ein Mitspracherecht, blitzte aber beim Verwaltungsgerichtshof ab. Auch der Alpenverein fordert, dass nicht alleine die Bezirkshauptmannschaft über Wildschutzzonen entscheiden dürfen solle.

Brandner: Bescheid großteils für Schonzeit

Klaus Brandner, Bezirkshauptmann von Spittal an der Drau, sagte gegenüber dem ORF Kärnten, eine Wildruhezone diene nicht dazu, dass die Jäger ungestört ihrer Jagdleidenschaft nachgehen und die Jagd ausüben können: „Eine Wildruhezone ist dafür da, dass das Wild dort eben Ruhe hat, insbesondere in der Zeit der Vegetationsruhe, sprich über den Winter. Deswegen sind beide Bescheide von Dezember bis März eines jeden Jahres eingerichtet, also großteils in der Schonzeit. Im Dezember wäre zwar noch Jagdsaison, aber auch die Jagd ist in der Wildruhezone verboten.“

Laut Brandner sei – gerade in der Gemeinde Malta – ein Konsens nicht möglich. Es fehle an der Bereitschaft des Grundeigentümers und der Gemeinde, die sich nicht einig würden: „Deshalb hat der Grundeigentümer, der mehrere tausend Hektar hat, einen solchen Antrag gestellt. Die BH musste einen Bescheid ausstellen." Dieser gilt - im Maltatal - ab jetzt in jedem Winter bis zum Jahr 2020.

Gesetz sieht vorerst kein Mitspracherecht vor

Insgesamt habe der Bezirk Spittal 275.000 Hektar. Ungefähr 300 bis 400 Hektar davon seien Wildschutzzonen, so Brandner. „Das ist ein verschwindend geringer Anteil, obwohl vom Gesetz her zehn Prozent der Jagdfläche als Wildruhe- oder Wildschutzzone ausgewiesen werden könnten. Im Bezirk Spittal seien das 0,001 Prozent.“

Auch wenn er persönlich den Wunsch verstehe sei ein Mitspracherecht derzeit gesetzlich nicht vorgesehen. Derzeit haben der Nationalpark, Gemeinden oder Vereine wie der Alpenverein nur das Recht, angehört zu werden: „Da müsste das Kärntner Jagdgesetz dahingehend geändert werden, dass Organisationen wie der Alpenverein oder der Nationalpark oder die Naturfreunde über das jetzige Anhörungsrecht hinaus Parteistellung eingeräumt wird.“