Arch-Absturz menschliches Versagen
„Ein technisches Gebrechen ist auszuschließen. Der Unfall ist auf menschliches Versagen zurückzuführen“, zitiert die Tageszeitung „Standard“ (Freitag-Ausgabe) Tina Frimmel-Hesse, die stellvertretende Leiterin der Medienstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Der Air-Race-Pilot habe den Hang, an dem sein Hubschrauber zerschellt war, zu spät gesehen. Er sei auch nicht mit Spezialscheinwerfern geflogen.
Weiterer Untersuchungsbericht 2017
Die Behörde hatte ein flugtechnisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären. Auch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes prüft, wird ihren Bericht laut der Zeitung aber erst im ersten Quartal 2017 vorlegen.
APA/EXPA/JFK
Flug war nicht erlaubt
Arch war mit seiner Robinson R66 am 8. September gegen 21.00 Uhr im Großglocknergebiet gegen eine Felswand geprallt. Den Nachtflug zurück nach Salzburg hätte der Sportpilot aus der Steiermark, auch Betreiber eines Flugtransportunternehmens, gar nicht unternehmen dürfen: Die Elberfelder Hütte, die er mit Lebensmitteln beliefert hatte, liegt in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. In dieser sind keine Flüge nach 16.00 Uhr erlaubt, erläuterte die Zeitung. Ein 62-jähriger Deutscher wurde bei dem Absturz verletzt.
Links:
- Todesflug: Arch hätte nicht fliegen dürfen (kaernten.ORF.at; 16.9.2016)
- Hannes Arch im engsten Kreis beigesetzt(kaernten.ORF.at; 12.9.2016)
- Trauer nach Tod von Hannes Arch (kaernten.ORF.at; 6.9.2016)