Direktoren in Südkärnten: Gutachten nötig

Seit Monaten sorgt die Bestellung von Schulleiterposten im zweisprachigen Gebiet für Wirbel, da die Erstgereihten für Eberndorf und Völkermarkt kein, bzw. nur wenig Slowenisch sprechen. Am Montag entschied das Kollegium des Landesschulrates, ein Rechtsgutachten einzuholen.

Ein neuer Passus in der Ausschreibung des Landes hatte den Wirbel ausgelöst. Darin heißt es, Kandidaten mit Slowenischkenntnissen seien bei der Direktorenbestellung zu bevorzugen. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich aber nichts geändert. Wie diese Bevorzugung umgesetzt werden soll, ist absolut unklar. Im Hearing sind nicht einmal Extrapunkte für Slowenischkenntnisse vorgesehen.

Sitzung Direktorenbestellung Südkärnten

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Eigene Ausschreibungskriterien genug beachtet?

Der Landesschulrat hat am Montag hinter verschlossenen Türen heftig darüber diskutiert. Nach der Sitzung war - unter Hinweis auf das Amtsgeheimnis - wenig über deren Verlauf und das Abstimmungsverhalten im 36-köpfigen Landesschulratskollegium zu erfahren, das Wichtigste drang aber dann doch nach außen: Mit einem Gutachten soll geprüft werden, ob das Land den eigenen Ausschreibungskriterien ausreichend Beachtung geschenkt hat, Grüne und SPÖ zweifeln das offenbar an. Tatsächlich sieht ein Textpassus in der Ausschreibung ja die Bevorzugung zweisprachiger Bewerber vor. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt aber. So sind nicht einmal Extrapunkte für Slowenischkenntnisse im Hearing bzw. der Objektivierung vorgesehen.

FPÖ, ÖVP, BZÖ und Team Kärnten gegen Umreihung

Mit der geplanten Umreihung der Kandidaten waren FPÖ, ÖVP, BZÖ und Team Kärnten jedenfalls nicht einverstanden. Sie halten das jetzige Ergebnis für bindend, alles andere wäre Diskriminierung, wie es in diversen Aussendungen hieß.

ÖVP-Sprecher Michael Archer sagte gegenüber dem ORF Kärnten, die gesetzlichen Grundlagen seien ausreichend und eindeutig, um zu einer Entscheidung zu kommen: „Das Amt der Kärntner Landesregierung hat ein Objektivierungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig.“ Ein Anzweifeln hätte zur Folge, dass das ganze Objektivierungsverfahren grundsätzlich in Frage gestellt werde, so Archer: „Dafür sind wir nicht zu haben. Wir stehen für Leistung.“

Altersberger: Berücksichtigung der Kriterien klären

Für die Grünen wiederum sind Slowenischkenntnisse „selbstverständlich“ und auch für die SPÖ ist die Bevorzugung zweisprachiger Bewerber nicht notwendigerweise an gesetzliche Änderungen gekoppelt. Dazu sagte Landesschulratspäsident Rudolf Altersberger: „Es geht um eine pädagogische Entscheidung und wenn man alles juristisch überprüfen will, dann findet man überall etwas, was gegensätzlich interpretiert werden kann. Wir sind eine pädagogische Einrichtung und daher geht es uns um gute Bildung und Ausbildung.“

Stein des Anstoßes waren die Besetzungen der Schulleiterposten in Völkermarkt und Eberndorf. Die nach der Objektivierung Erstgereihten - Gernot Waldner und Angelika Kuss-Bergner (beide ÖVP) - leiten bereits seit Jahren provisorisch zweisprachige Schulen - und zwar ohne die von SPÖ und Grünen geforderten Kenntnisse.

Kuss-Bergner sagte gegenüber dem ORF Kärnten, sie habe sich im Zuge ihrer Teamlehrer-Ausbildung neben sozialen und interkulturellen Kenntnissen sehr wohl auch die slowenische Sprache angeeignet.

Kein Ergebnis aber Rechtsgutachten wird eingeholt

Am Ende der Sitzung gab es zwar kein Ergebnis was die Direktorenbestellung anbelangt, aber es sei eine Überprüfung geplant, so Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger: „Es wird noch einmal ein Rechtsgutachten eingeholt - ob die Kriterien in der Ausschreibung entsprechend im Verfahren Berücksichtigung gefunden haben.“

Sitzung Direktorenbestellung Südkärnten

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Sitzung des Kollegiums des Kärntner Landesschulrates

Kaiser will Empfehlung prüfen - und schweigt

Das Ergebnis des Gutachtens wird wohl wieder für ausreichend Gesprächsstoff sorgen. Ein entsprechendes Gegengutachten soll bereits vorliegen. Der Letztentscheid liegt bei Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Er will als zuständiger Bildungsreferent die Empfehlung des Landesschulrats prüfen, lehnt eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt aber ab: zuerst müsse der Landesschulrat prüfen, ob das Auswahlverfahren rechtskonform gewesen sei. Alles zurück auf Anfang also.

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