Wieder Anwalt wegen Veruntreuung verurteilt

Ein 57-jähriger Anwalt ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Er soll rund 290.000 Euro von Klienten privat verwendet haben. Es ist das vierte Urteil gegen einen Anwalt in den letzten eineinhalb Jahren.

Sechs Opfer des ehemaligen Villacher Anwaltes waren am Dienstag im Gerichtssaal und warteten auf das Urteil des Schöffensenats unter Richter Norbert Jenny. Insgesamt gibt es 13 Geschädigte, Firmen und Einzelpersonen. Für Staatsanwältin Nicola Trinker schädigte der Jurist nicht nur das Vertrauen seiner Klienten, sondern des gesamten Berufsstandes der Rechtsvertreter.

Kanzlei ging in Konkurs

Er zweigte drei Jahre lang Treuhandgelder ab für eine Geschäftsidee in der Schweiz und auf Mallorca. Doch diese Idee ging nicht auf, gleichzeitig gingen die Einnahmen in der Kanzlei zurück. Der Anwalt konnte den Klienten das Geld nicht mehr auszahlen. 2013 wurde der Konkurs über das Vermögen des Villachers eröffnet. Der Masseverwalter, der auch der Präsident Disziplinarkommission der Anwaltskammer ist, schickte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Es folgte der Entzug der Anwaltsberechtigung und 2014 die Anklage.

Prozess Villacher Anwalt Veruntreuung

ORF

Schaden soll ersetzt werden

Die Klienten warten noch immer auf einen Großteil ihres Geldes, der Ex-Anwalt hat jetzt laut seinem Verteidiger Hans Gradischnig einen neuen Job in Liechtenstein in Aussicht, mit dem er den Schaden mittelfristig wieder gutmachten wolle. Auch für Gradischnig gebe es keine Entschuldigung für die Taten seines ehemaligen Berufskollegen, jedoch Erklärungen. Die Grenze zwischen Erfolg und Misserfolg sei eine Fließende.

Sein Klient habe das große Geschäft in der Schweiz und in Liechtenstein gesehen, doch das habe nicht funktioniert. Der Ex-Anwalt bekannte sich schuldig, über den Verteidiger entschuldigte er sich bei den Opfern. Das Urteil lautet auf 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt. Der Anwalt nahm es an. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits drei Anwälte zuvor verurteilt

Von der Rechtsanwaltskammer heißt es, solche Fälle würden das Image der 273 Anwälte in Kärnten schwer belasten. Drei Anwälte wurden in den letzten eineinhalb Jahren wegen Veruntreuung von Klientengeldern zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, dazu kommen noch einige Verurteilungen von Anwälten wegen anderer Delikte in den letzten Jahren. Als Anwälte dürfen diese Juristen nie wieder arbeiten, versichert die Rechtsanwaltskammer. Die Kontrollen - soweit möglich - seien ausreichend, wird betont.

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