In Internet Nazi-Tasse bestellt: Prozess
Man füllt heiße Flüssigkeit in eine Tasse, und plötzlich erscheint ein Bild. Eine solche „Zaubertasse“ führte die Ermittler zum 36 Jahre alten Lavanttaler. Er hatte im Internet das Häferl mit dem Motiv Reichsadler, Eichenlaub und Hakenkreuz bestellt. Der Internethändler erstattete Anzeige. Sein Kunde war überdies mit der Tasse nicht zufrieden und beschwerte sich schriftlich: „Das Motiv ist schon sichtbar, ohne dass die Tasse erwärmt wird, weshalb es keine Überraschung ist.“
ORF
Sammlung in Wohnung gefunden
Dutzende weitere Gegenstände mit eindeutig nationalsozialistischem Hintergrund wurden dann in der Wohnung und der Garage des Angeklagten gefunden: Ein Dolch mit eingravierten SS-Runen, ein Jackenaufstecker mit der Zahl 88 für „Heil Hitler“, ein Eisernes Kreuz, Hitlerbilder und eine schwarz-weiß-rote Flagge, wie sie von nationalsozialistischen Gruppen verwendet wurde, dazu ein Smiley mit Seitenscheitel und Hitlerbart als Autoaufkleber. Auch auf der Facebook-Seite des Mannes waren eindeutige Symbole zu sehen.
„Habe nur gesammelt“
„Es tut mir leid, ich habe die Gegenstände einfach nur gesammelt“, verantwortete sich der Mann vor dem Schöffensenat unter Richter Norbert Jenny. Er habe damit nicht die Vorkommnisse im „Dritten Reich“ gutheißen wollen. Mittlerweile habe er sich von diesen Dingen getrennt. Für Staatsanwalt Christian Pirker ist das Delikt der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetzt trotzdem gegeben. Seine umfassende Sammlung von rechter Rockmusik und die Tätowierungen von Kriegsszenen am Oberkörper seien Zeichen, dass sich der 36-Jährige mit rechtsradikalem Gedankengut identifizieren könne.
Keine Antwort auf Frage nach Freund
Vom Richter auf seinen Freundeskreis angesprochen, wollte der 36-Jährige keine nähere Verbindung mit einem Mann zugeben, der als bekennender Neonazi unter dem Spitznamen „Leonazi“ Kontakt mit ihm hatte. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus und lautet zehn Monate bedingt und eine Geldstrafe in der Höhe von 4.200 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.