Generelles Verbot für Schächten verlangt

Das rituelle Schlachten von Tieren für jüdischen oder islamischen Glauben ist in Österreich nur unter strengen Auflagen erlaubt. Der Kärntner Landestierschutzreferent verlangt nun ein generelles Verbot für das Schlachten ohne Betäubung.

Nachdem bekannt wurde, dass in der Steiermark im September 75 Schafe geschächtet worden sind, wird über ein Verbot in Kärnten diskutiert - mehr dazu in Fast 80 Schafe illegal geschächtet (steiermark.ORF.at; 15.9.2016). Schächten ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam.

In Österreich ist das Schächten grundsätzlich als rituelle Schlachtung von Tieren erlaubt, jedoch nur unter strengen gesetzlichen Auflagen. Dennoch gab es Vorfälle, bestätigte Kärntens Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner: „Es gibt immer wieder eine Hhandvoll Vorfälle in Kärnten. Das Schlachten ohne Betäubung ist Tierquälerei und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.“

Ausnahme nur mit behördlicher Bewilligung

Das Verbot des Schächtens ist in Österreich durch das Strafgesetzbuch geregelt. Allerdings bietet das Tierschutzgesetz eine Ausnahme: „Rituelle Schlachtungen, ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttieren dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies aufgrund zwingender religiöser Ver- oder Gebote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung erteilt hat.“

Und das soll jetzt verboten werden. Tierschutzreferent Gernot Darmann (FPÖ) will in der nächsten Regierungssitzung eine Resolution verabschieden: „Für mich ist es als Mensch und Tierschutzreferent nicht nachvollziehbar, wieso mit irgendeiner Argumentation ein Tier gequält werden soll. Deswegen gilt es, ein absolutes Schächtverbot in Österreich durchzusetzen. Und einige Länder in der Europäischen Union haben bereits bewiesen, dass das machbar ist.“ Das Schächten ist zur Zeit in Norwegen, Polen, Dänemark, Island und Liechtenstein verboten.

Religiöse Schlachtung nur im Schlachthof Klagenfurt

Die Nachfrage nach diesem sogenannten Halal-Fleisch in Kärnten steigt. Immerhin leben 21.000 Muslime in unserem Bundesland. In Kärnten gibt es nur einen Schlachthof, der religiöse Schlachtungen zulässt, nämlich der Schlachthof Klagenfurt. Dort wird betont, dass alles im rechtlichen Rahmen gemacht werde.

Ein Interview lehnte der Schlachthofbetreiber ab. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Die Tiere werden vor der Schlachtung durch einen Bolzenschuss betäubt. Im Unterschied zum übrigen Betrieb, erfolgt der Entbluteschnitt selbst durch einen Moslem, der dazu die Basmala (eine Anrufungsformel; die Red.) spricht. Eine rituelle Schlachtung, also Schächtung, wird bei uns definitiv nicht vorgenommen.“ Das Halal-Fleisch aus Österreich findet auch im Ausland reißenden Absatz: Der Export in die arabischen Länder hat sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht.

Schächten: Heftige Kontroversen über Tierleid

Beim rituellen Schächten im Judentum und im Islam werden die Tiere mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt durch den Hals getötet. Mit dem Schnitt werden die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Damit soll, aus religiösen Gründen, das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden.

Befürworter dieser Methode argumentieren, dass bei korrekter Ausführung des Schächtschnittes ein schnelles Ausbluten sichergestellt sei. Damit trete bereits nach kurzer Zeit eine Bewusstlosigkeit ohne nennenswerte Schmerzen ein. Gegner des Schächtens führen an, dass die Bewusstlosigkeit des Tieres nicht sofort eintritt. Video-Aufnahmen geschächteter Tiere würden einen teilweise mehrminütigen Todeskampf zeigen.