Anwalt veruntreute 51.000 Euro

Ein Kärntner Rechtsanwalt ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Er gab zu, 51.000 Euro an Klientengeld behalten zu haben.

Das Geld kassierte der Anwalt, um Vergleiche abzuschließen oder Rechtsmittel einzulegen. Noch zu Prozessbeginn im Juli zeigte sich der Ex-Anwalt nicht schuldig, bei der Verhandlung am Donnerstag änderte er sein Geständnis auf teilschuldig. Er wurde von einem Betrugsvorwurf freigesprochen. Das Urteil wegen Veruntreuung - sieben Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Bußgeld - ist noch nicht rechtskräftig.

Geldsorgen und Konkurs

Seine Scheidung und Geldschwierigkeiten hätten zu der Veruntreuung geführt, gab er an. In besten Zeiten habe er noch 200.000 Euro Umsatz pro Jahr gemacht, jetzt verfüge er über ein Einkommen von 790 Euro monatlich. Der Konkurs sei angemeldet, die Zulassung als Anwalt entzogen. Wieviel die betroffenen Klienten zurückbekommen, ist angesichts des Insolvenzverfahrens noch offen.

Nicht zum ersten Mal saß in diesem Jahr ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank. Im Frühling musste sich ein Jurist wegen Veruntreuung von 280.000 Euro vor Gericht verantworten.

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