Streit um Jagd: Fatale Folgen befürchtet

Nach der Beschwerde eines Kärntner Waldbesitzers beim Verfassungsgerichtshof, der die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen möchte, befürchtet die Kärntner Jägerschaft fatale Folgen. Auch der betroffene Waldbesitzer meldete sich zu Wort.

Der Verfassungsgerichtshof befasst sich seit Dienstag mit dem Kärntner Jagdgesetz. Anlass ist die Beschwerde eines Kärntner Waldbesitzers, der aus ethischen Gründen die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen möchte - mehr dazu in Kärntner Jagdgesetz auf dem Prüfstand. In der ORF-Sendung „Heute Mittag“ war am Mittwoch die Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, Freydis Burgstaller-Gradenegg, zu Gast. Sie meinte, dass es fatale Folgen hätte, wenn nicht flächendeckend bejagt werden dürfe.

Fischotter verursacht Schäden in Fischgewässern

ORF

Freydis Burgstaller-Gradenegg von der Kärntner Jägerschaft

Burgstaller-Gradenegger sagte, sie rechne mit fatalen Folgen nicht nur aus der Sicht der Jagd, sondern auch für die Gesellschaft. „Wir haben heute keine Naturlandschaft mehr, sondern eine Kulturlandschaft und da sieht die Situation anders aus. Man kann heute eine Wildtiermanagement nur großflächig, großräumig und durchgehend geplant bewerkstelligen.“ Die Jäger seien heute, so Burgstaller-Gradenegg, zuständig für Seuchenbekämpfung, sie müssen den artenreichen, gesunden Wildbestand erhalten oder erzielen und das könne man nur, wenn man durchgehend planen kann.

Waldbesitzer will anonym bleiben

Der betroffene Oberkärntner Waldbesitzer, der sich mit seiner Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wandte, meldete sich am Mittwoch ebenfalls zu Wort. Er wolle anonym bleiben, sagte er gegenüber dem ORF. Die Jagd sei in den vergangenen Jahrzehnten kommerzialisiert worden.

Man habe natürliche Beutegreifer wie Bär, Wolf und Luchs ausgerottet und gleichzeitig habe man im großen Maß mit Fütterungen begonnen, um die Wildpopulation entsprechend hoch zu halten und um hohe Abschusszahlen gewährleisten zu können. „Diese Form der Jagd, wie sie derzeit stattfindet, halte ich für unnatürlich und unethisch und möchte sie deshalb auf meinem Grundstück nicht dulden“, sagte der betroffene Waldbesitzer.

Sollte der Verfassungsgerichtshof das Gesetz kippen, müsste die Jägerei in Kärnten neu geordnet werden. Entschieden wird voraussichtlich im Frühjahr.

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