Sex mit 13-Jähriger: Acht Monate Haft
Der junge Mann hatte sich mit dem Mädchen über Facebook verabredet. Er war von Beginn an geständig. Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, der Gesetzgeber sieht für einen solchen Fall bis zu zehn Jahre Haft vor.
Der Kärntner war nach diesem Paragrafen angeklagt worden, da das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat noch jünger als 14 Jahre war. „Eine Art verbotene Liebesbeziehung“, kommentierte das Richter Alfred Pasterk, der dem Schöffensenat vorsaß. Der 19-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.