AUVA: Sicherheit für Ferialpraktikanten

Viele Schüler und Studenten nutzen die freie Zeit im Sommer, um etwas dazu zu verdienen. Auch Ferialjobs sind mit gewissen Vorschriften verbunden, die in erster Linie der Sicherheit der jungen Mitarbeiter dienen. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bietet Beratungen an.

Österreichweit sind insgesamt 4,8 Millionen Menschen bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) versichert, darunter 1,4 Millionen, die noch in Ausbildung sind, vom Kindergarten bis zum Studienabschluss. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) berät regelmäßig Praktikanten, Eltern und Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten junger Arbeitnehmer.

Eigene Vorschriften für Minderjährige

Grundsätzlich werden Praktikanten gleich behandelt wie alle anderen Arbeitnehmer, sagt Hannes Karpjuk, Präventionsexperte der allgmeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA: „Jeder Ferialpraktikant ist, sofern er im normalen Ferialpraktikum beschäftigt wird, ganz normaler Arbeitnehmer und in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der AUVA unfallversichert.“

Vom Gesetz her kann jeder einen Ferialjob annehmen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings gibt es für Minderjährige eigene Sicherheitsvorschriften. Zum Beispiel dürfen sie weder mit gefährlichen Stoffen, noch mit technischen Geräten, an denen sie sich verletzten könnten, arbeiten, zum Beispiel mit Säge- oder Bandschleifmaschinen. Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die Jugendlichen als vollständig einsetzbare Mitarbeiter.

Meldung des Unfalls verpflichtend

Ob Jugendlicher oder Erwachsener - sollte es doch zu einem Arbeitsunfall kommen, muss dieser unbedingt gemeldet werden. „Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, dann ist es ganz wichtig, dass eine Unfallmeldung an die AUVA ergeht, damit die AUVA Kenntnis davon hat, um Leistungen erbringen zu können“, so Karpjuk.

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