150 Millionen Euro für AvW-Anleger

Die AvW-Affäre liegt schon einige Jahre zurück, könnte die Steuerzahler nun aber teuer zu stehen kommen. 13.000 Anleger haben bei dem Finanzunternehmen Geld verloren. Sie bekommen nun von der Republik zumindest 150 Millionen Euro zurück.

Die Anleger des Finanzunternehmens AvW warten schon seit Jahren auf eine Entschädigung. Demnächst wird zumindest ein Teil der Anleger Geld sehen. Dabei geht es um maximal 20.000 Euro pro Fall, sagte Anleger-Anwalt Arno Likar: „Es geht darum, dass von den cirka 12.500 Geschädigten etwa zwei Drittel ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet haben, und daher bis August, September mit Entschädigungen von maximal 20.000 Euro rechnen können.“

Zu wenig Geld im Haftungsverbund

Die Republik, also indirekt die Steuerzahler, kostet das knapp 150 Millionen Euro. Und das, obwohl es für solche Fälle eigentlich einen Haftungsverbund mit dem Namen AEW gibt. Dort zahlen andere Finanzfirmen in einen Topf ein. Weil in diesem Topf aber nur wenige Millionen Euro liegen, und der Oberste Gerichtshof den Anlegern das Recht auf Entschädigung zugesprochen hat, muss jetzt die Republik einspringen.

Anleger-Anwalt Likar erklärt das mit einer EU-Richtlinie, die Österreich vor Jahren umgesetzt hat: „Aus diesem Grund ist der Bund verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von ihm einzurichtende Entschädigungseinrichtung auch in der Lage ist, die Entschädigungsansprüche zu bedienen. Das ist also schlicht und ergreifend eine gesetzliche Verpflichtung, der der Bund jetzt nachkommt.“

Forderung: Finanzindustrie soll Risiken abecken

Stellt sich die Frage, warum nicht von Anfang an ein besseres System geschaffen wurde, das auch ohne Finanzspritzen der Republik funktioniert. Werner Kogler, Finanzsprecher der Grünen, spricht von einem Gesetzesmurks, der über Jahre mitgeschleppt worden sei. Er verlangt, dass das entsprechende Gesetz möglichst rasch repariert wird: „Die Forderung ist klar, das hätte man aber gestern schon machen können, nämlich dass die Finanzindustrie, die Fondsindustrie ihre Risiken selber absichert, die Beiträge in den Entschädigungsfonds müssen höher sein, und das wird dazu führen, dass der Steuerzahler in Zukunft in Ruhe gelassen wird.“

Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, man werde natürlich die Diskussion führen, inweiweit die Anleger-Entschädigung ausreichend dotiert ist. Es werde aber auch darum gehen, klar zu definieren, in welchen Fällen die Entschädigung schlagend wird. Das reine wirtschaftliche Risiko bei einer Veranlagung, also wenn es nicht um Betrug geht, zählt hier nicht dazu, heißt es aus dem Finanzministerium.

AvW-Haftung könnte noch teurer werden

Im aktuellen Fall von AvW könnte es für die Steuerzahler aber noch empfindlich teurer werden. Denn unabhängig von der aktuellen Entschädigung liegt noch ein anderes Verfahren beim Obersten Gerichtshof. Es geht um ein Amtshaftungsverfahren. Dabei wird der Finanzmarktaufsicht und ihrer Vorgängerbehörde vorgeworfen, bei AvW unzureichend kontrolliert zu haben, sagt Anwalt Arno Likar: „Wenn das zugunsten der Anleger ausgeht, dann ist die Republik verpflichtet, den gesamten Schaden zu ersetzen, auch über die 20.000 Euro hinausgehend.“

Insgesamt geht es dann um eine Summe von über 300 Millionen Euro, also mehr als doppelt so viel wie jetzt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in dieser Sache wird für die erste Jahreshälfte 2017 erwartet.

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