HCB: Wie tief muss man graben?

In der Causa HCB geht es nun um die Frage, wie tief man für Messungen graben müsse. Ein Anraineranwalt hat bei tieferen Bodenmessungen höhere Ergebnisse erhalten und will klagen. Das Land habe richtig gemessen sagt dagegen der Umweltlandesrat.

Die Messergebnisse, die der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List vor wenigen Tagen in Klagenfurt präsentiert hatte, stammen von Proben, die der obersten Erdschicht entnommen wurden. So wie es die ÖNORM vorsehe, behauptete damals der Anwalt in einer Pressekonferenz. Diese Proben hätten eine wesentlich höhere Hexachlorbenzol-Belastung aufgewiesen als die Proben des Landes - mehr dazu in HCB: Anwalt will auf 150 Mio. Euro klagen.

„Verschiedene Tiefen vorgeschrieben“

Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne) sagte, man hätte sehr wohl nach der ÖNORM Proben gezogen, die auch von der Agentur für Ernährungssicherung (AGES) empfohlen werde. Am Dienstag sei ihm das in Wien nochmals bestätigt worden, sagte Holub am Mittwoch: „Wir haben eine Stellungnahme vom Umweltbundesamt, die bestätigt, dass wir seit 2014 richtig messen, auch die AGES bestätigen das.“ Man müsse unterschiedlich tief graben, so Holub. Laut ÖNORM müsse man bei Ackerböden zwischen null und 20 Zentimetern in die Tiefe gehen, auch bei Hausgärten, denn es gehe um die Wurzeln, die man esse. Im Grünland seien null bis zehn Zentimeter empfohlen, sagte Holub.

Klagen bis Mitte Juli

Laut Stellungnahme des Umweltbundesamtes sei klar, dass bei Bodenproben, die aus nur wenigen Zentimetern Tiefe genommen werden, die Werte höher seien. Das bedeute allerdings nicht, dass die Belastung eine höhere sei, so die Stellungnahme. Holub sagte zu den Anschuldigungen des Wiener Anwalts, er möchte dazu nichts sagen. Er habe es schriftlich, dass das Land alles richtig gemacht habe. Gegenüber dem ORF blieb Wolfgang List aber dabei, dass seine gezogenen Proben stimmen. Bis Mitte Juli werden alle angekündigten Klagen am Landesgericht Wien eingebracht sein. Die Klagssumme beträgt 150 Millionen Euro.

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