Schlepper zu 14 Monaten Haft verurteilt

Ein 21-jähriger Albaner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Schlepperei im Auftrag der Mafia zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Fünf Personen hatte er geschleppt, einer davon im Kofferraum.

Der Mann hatte gestanden, Anfang April drei Afghanen und zwei Pakistani bei einem Asylquartier in Ungarn abgeholt zu haben, um sie nach Italien zu bringen. Einer der illegalen Passagiere musste im Kofferraum des Kombi ausharren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Bestens organisiert“

Die Schlepperorganisation, von welcher der Auftrag für die Fahrt gekommen war, ist bestens organisiert, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte traf in Italien wie Ungarn Kontaktmänner. Den Kopf der Bande habe der Angeklagte schon vor einem Jahr in Tirana kennengelernt, erklärte sie. Von diesem habe er Ende März dann ein Flugticket nach Venedig bekommen. Dort bekam er das Auto und fuhr nach Ungarn zu dem Asylquartier.

Schlepper verurteilt Albaner

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Mit den fünf Migranten durchquerte er Österreich, beim Grenzübergang Thörl-Maglern in Kärnten wurde die Schlepperfahrt entdeckt. Der Angeklagte sollte 500 Euro Bezahlung erhalten. Die Migranten wurden mittlerweile zurück nach Ungarn gebracht. Sie hatten pro Kopf für die Fahrt rund 400 Euro bezahlt.

Angeklagter: War nur Chauffeur

Der Angeklagte beteuerte, dass dies seine erste Schlepperfahrt gewesen sei, und dass er auch keine weiteren gemacht hätte. Er sei auch kein Mitglied der Schleppermafia, sondern nur Chauffeur gewesen. Der Mann im Kofferraum sei nicht in Gefahr gewesen, weil der Kofferraum lediglich mit einer Plane abgedeckt war, meinte Verteidiger Philipp Tschernitz. Den Leuten sei es gut gegangen, man habe auch eine Rauchpause gemacht, sagte der Angeklagte. Die Pakistani und Afghanen hatten ausgesagt, dass es keine Pause gab. „Die Geschleppten waren alle sehr müde und hungrig“, sagte eine involvierte Kriminalpolizistin.

Richter Gernot Kugi begründete das Urteil des Schöffensenats vor allem mit Generalprävention. „Für Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gibt es nur eine gänzlich unbedingte Strafe.“ Mildernd wurden dem Angeklagten Geständnis und Unbescholtenheit angerechnet. Außerdem habe er die Namen von Hintermännern genannt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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