33-Jähriger wegen Schlepperei verurteilt

Ein 33 Jahre alter Türke ist am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht wegen Schlepperei zu einem Jahr Haft, neun Monate davon bedingt, verurteilt worden. Er war beim Versuch, drei Syrer von Slowenien nach Wien zu bringen, ertappt worden.

Der arbeitslose Installateur - ein in Wien lebener Türke - sagte, er habe kein Einkommen gehabt, um sich, seine Frau und die beiden Kinder zu ernähren. Deshalb habe er die Tat verübt. Er sollte für die Fahrt 500 Euro bezahlt bekommen, gab er an. Der Angeklagte nannte Richterin Sabine Roßmann seinen Auftraggeber, weitere Hintermänner habe er nicht gekannt. Die Syrer, ein Mann und zwei Kinder, haben mittlerweile in Österreich Asyl beantragt und sind in einer Unterkunft der Steiermark untergebracht.

Richterin: Drei Jahre unbedingte Haft „notwendig“

Es sei seine erste Schlepperfahrt gewesen, beteuerte der bisher unbescholtene 33-Jährige. Staatsanwalt Helmut Jamnig bezweifelte dies. „Es gibt Hinweise, dass es nicht die erste Fahrt war, das war aber nicht zu beweisen“, meinte der Ankläger.

Richterin Roßmann akzeptierte das Geständnis als Milderungsgrund. Sie führte in der Urteilsbegründung sowohl spezial- als auch generalpräventive Erwägungen an. Die drei Monate unbedingt seien „in der derzeitigen Situation notwendig“, erläuterte sie. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Schlepperei werde geduldet.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte nahm das Urteil an und bat um Möglichkeiten, in der Haft zu arbeiten, um Geld für seine Familie zu verdienen. Seine Frau arbeite auch nicht, es gäbe kein Einkommen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung zu dem Urteil ab, welches damit noch keine Rechtskraft hat.

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