Rechnungshof: Finanzausgleich reformieren

Der Bundes-Rechnungshof kommt in einem am Mittwoch vorgelegten Bericht zu dem Schluss, die Aufteilung des Geldes des Finanzausgleichs müsse reformiert werden. Außerdem soll die Ermittlung der Ertragsanteile vereinfacht werden.

Welche Gemeinde bekommt über den Finanz-Ausgleich wie viel Steuergeld vom Bund? Eine Frage, die immer wieder für Tauziehen und Diskussionen sorgt: unter den Ländern auf der einen Seite, zwischen kleineren Gemeinden und größeren Städten auf der anderen Seite. Die Aufteilung der Gemeindeetragsanteile an den Bundesabgaben erfolgt zum überwiegenden Teil auf Grundlage des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und der Volkszahl.

Unterschiedliche Anteile bei Getränkesteuer

Große Gemeinden erhalten pro Einwohner mehr Geld als kleine. Zusätzliche Aufteilungskriterien sind Fixschlüssel, wie zum Beispiel der Getränkesteuerausgleich. Hier kritisiert der Rechnungshof, dass dieser vereinfacht werden sollte. Es sei die aktuelle Sitaution in den Gemeinden zu berücksichtigen und nicht auf historische Werte Bezug zu nehmen.

Insgesamt fünf Bundesländer haben im überprüften Zeitraum zwischen 2009 und 2014 die Zuweisungen der Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich falsch berechnet.

Aufgrund des Getränkesteuerausgleichs erhält die 280 Einwohner zählende Salzburger Gemeinden Tweng mit 2.189 Euro österreichweit den höchsten Ertragsanteil pro Einwohner. In der Gemeinde Grambach in der Steiermark sind es pro Kopf nur 653 Euro.

Generell empfiehlt der Rechnungshof bei einer Reform des Finanzausgleichs die Verteilungskriterien deutlich zu verringern und die Berechnung zu vereinfachen.

Kärnten: Unschärfe durch EDV-Umstellung

Eine Auswertung der Jahre 2009 bis 2013 zeigt, dass fünf von acht Bundesländern die Ertragsanteile falsch bestimmt haben. In Kärnten betrifft dies das Jahr 2011, 2010 und 2009 war die Dokumentation unvollständig. Begründet wurde dies vom Land unter anderem mit einer EDV-Umstellung.

Laut Rechnungshofbericht berücksichtige das derzeitige System nicht, ob sich die Gemeinden in Stadtnähe oder in einer ländlichen Region befinden.

Der finanzielle Vorteil, den größere Gemeinden durch den Finanzausgleich haben, habe sich in den letzten Jahrezehnten deutlich verringert. Vor allem Gemeinden mit weniger als 9.000 Einwohnern profitierten.

Im Laufe der Jahre Zahl der Gemeinden gesunken

Seit 1951 ging die Anzahl der Gemeinden deutlich zurück. Durch Zusammenlegungen sanken sie von über 4.000 auf rund 2.000. Generell empfiehlt der Rechnungshof, dass bei einer Reform des Finanzausgleichs auch regionalpolitische Ziele zu berücksichtigen seien, wobei Verteilungsziele klar und eindeutig festgelegt werden sollten.

Der Obmann der Kärntner Volkspartei, Christian Benger, sieht sich bestätigt: Der Finanzausgleich sein nicht mehr zeitgemäß. Ländliche Gemeinden müssten künftig mehr bekommen, so Benger.

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