Mutter misshandelt: Prozess vertagt

Ein Prozess gegen einen 43-Jährigen, der seine Mutter misshandelt haben soll, ist Freitagnachmittag erneut vertagt worden. Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Die mittlerweile verstorbene Mutter hatte ihren Sohn beschuldigt, sagten Zeugen.

Der Angeklagte brachte seine Mutter im Dezember 2014 ins Spital, wo die Ärzte den Tod der 76-Jährigen feststellten. Sie war an einer Lungenentzündung gestorben. Gerichtsmediziner entdeckten aber auch Hämatome, die auf eine Misshandlung hindeuteten. Der Sohn, der die Frau betreut hatte, bestritt, sie misshandelt zu haben.

Spitalsarzt: Sohn laut Mutter gewalttätig

Ein Spitalsarzt sagte als Zeuge aus, die Frau sei mehrmals in stationärer Behandlung gewesen und habe zuletzt ihren Sohn beschuldigt, sie zu misshandeln. Als Gewaltbeauftragter des Krankenhauses habe er dann die Staatsanwaltschaft darüber informiert. Er habe auch den Eindruck gehabt, dass die Frau vor ihrem Sohn Angst hatte.

Darüber hinaus sei der Sohn „fordernd“ gewesen und habe sich auch aggressiv gegenüber dem Pflegepersonal verhalten. Die Aussage des Arztes wurde von einer Krankenschwester, die die Frau betreut hatte, bestätigt. Näheres über die Misshandlungen und über ein aggressives Verhalten des Angeklagten wusste sie hingegen nicht.

Zeuge: Mutter bat Besuch des Sohnes zu untersagen

Ein weiterer Spitalsarzt, der die Frau im Krankenhaus Waiern betreut hatte, erzählte, die Patientin sei sehr verängstigt gewesen und habe Hämatome am ganzen Körper gehabt. Der Sohn sei ihr gegenüber „grob“ gewesen, damit habe sie die blauen Flecken begründet. Weiters erklärte der Zeuge, die Mutter habe das Personal gebeten, zu verhindern, dass ihr Sohn sie besuchen komme. Auch sei die Frau zeitlich nicht orientiert gewesen. Er könne auch nicht mit Sicherheit sagen, ob sie ihre Situation habe beurteilen können.

Angeklagter: Mutter veränderte sich stark

Der Angeklagte hingegen erklärte, seine Mutter habe sich während und nach dem Krankenhausaufenthalt stark verändert und er habe sie daher zu einem Neurologen gebracht. Der Verteidiger beantragte die Ladung des Neurologen als Zeugen um zu klären, ob die Frau an Alzheimer gelitten habe. Einzelrichter Gernot Kugi vertagte die Verhandlung zur Erörterung eines Gutachtens auf 3. Mai.

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