Ablehnung der Heta-Gläubiger nun offiziell

Kämpferische, aber auch hoffnungsvolle Töne von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) vor der endgültigen Entscheidung der Gläubiger halfen nichts: Nun ist die Ablehnung des Angebotes offiziell, die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit kam nicht zustande.

Eine Gruppe von Gläubigern aus Deutschland lehnte das Angebot des Landes Kärnten und des Finanzministeriums in Wien schon ab - mehr dazu in Kaiser: Heta-Ablehnung „unverständlich“. Am Montag verkündete dann der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds das endgültige Ergebnis, die erforderliche Mehrheit kam nicht zustande - mehr dazu in Heta: "Gläuber haben Chance vertan“.

Die Mitteilung des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds vom Montag im Wortlaut: „Der Fonds gibt hiermit bekannt, dass die Angebote von den Gläubigern der Schuldtitel nicht mit den für den Erwerb der von den Angeboten umfassten Schuldtiteln gemäß § 2a Abs. 4 FinStaG erforderlichen Mehrheiten angenommen wurden. Somit sind die in der Angebotsunterlage als Transaktionsbedingungen bezeichneten Bedingungen für den Erwerb der von den Angeboten umfassten Schuldtitel nicht erfüllt. Der Fonds wird keine der von den Angeboten umfassten Schuldtitel erwerben.“

„KELAG-Verkauf nicht möglich“

Gegenüber dem ORF Kärnten wiederholte Kaiser Montagfrüh noch einmal, das Land könne sein Angebot nicht erweitern, man habe mit Hilfe des Bundes 1,2 Mrd. geboten, mehr sei nicht möglich. Man habe mit der neuen Regierung versucht, die Fehler der Vorvorgänger auszumerzen. Auf die Frage, ob man nicht die Landesanteile am Energieversorger KELAG verkaufen könnte, sagte Kaiser: „Das ist nicht möglich. Das ist verfassungsrechtlich doppelt geschützt, einerseits durch das zweite Verstaatlichtengesetz, zweitens durch ein Landesverfassungsgesetz.“ Außerdem seien die KELAG-Anteile unverzichtbarer Teil der Rückzahlung des Kredites, den man beim Bund für die Gläubiger aufgenommen habe.

„Keine Gläubigerbevorzugung“

Laut Kaiser gebe es keinen Plan A, B oder C, man habe immer versucht, anzubieten, was machbar sei. Er schließe weitere Gespräche nicht aus, die könne man aber nur gemeinsam mit dem Bund führen. „Wir müssen darauf achten, dass wir nichts tun, was uns in die Nähe einer Gläubigerbevorteilung führe. Wenn wir ein Gespräch führen, muss es 100 Prozent der Gläubiger erreichen.“

Im Ö1-Frühjournal sagte Kaiser, er sei der Letzte, der in diesem Zusammenhang etwas unterschätze oder falsch einschätze, die Gefahr einer Pleite sei ihm bewusst. Es gebe aber eine Bestands- und Funktionsgarantie, die sich aus der Verfassung ableite und juristisch belegt sei. Davon ausgehend versuche man, alle weiteren Schritte zu setzen. Die Angst vor einer Pleite sei natürlich aber keine positive Grundlage für Kärnten.

„Vorstände haben viel nachzudenken“

Kaiser hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ihm Recht gebe, was die Pleite eines Bundeslandes betreffe: Man könne ein Bundesland nicht zusperren und ihm alles wegnehmen. Auf die Frage, wie er sich eine Pleite vorstelle, sagte Kaiser: „Ich stelle mir keine Pleite vor, schon gar nicht die Kärntens. Ich bin überzeugt davon, dass es in den Vorständen der Banken, Versicherungen und Fonds einiges zum Nachdenken gibt. Wenn das Angebot abgelehnt wird, erlischt das Angebot Kärnten von 1,2 Mrd. Dann müssen wir nochmals schauen, ob es eine Gesprächsebene gibt, oder einen Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht.“ Kaiser setzt nach wie vor auf eine außergerichtliche Lösung.

„Im Ernstfall alles bestreiten“

Komme es zum Ernstfall werde man alle Forderungen bestreiten und klären, wie die Haftungen zu bewerten sein und ob die Gläubiger nicht Mitschuld haben in Punkto Sorgfaltspflicht. Man werde auch schauen, wie eine Bestandsgarantie in der Praxis funktioniere. „Eines ist klar, die Pleite eines Bundeslandes, das dann nicht mehr existiert, die gibt es nicht.“ Kaiser sagte, er verstehe, dass die Gläubiger auf ihre 100 Prozent pochen. Aber man habe alles geboten, was möglich sei, dazu komme noch das „Zuckerl“ des Finanzministers mit den Kupons, das ergebe fast 100 Prozent. Er hätte sich mehr Entgegenkommen der Gläubiger erwartet, sagte Kaiser.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sagte, nach einem Scheitern des Angebots passiere einmal gar nichts, bis die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen behördlichen Schuldenschnitt verhängen wird, der weit schmerzlicher ausfallen werde als im Angebot des Landes Kärnten an die Gläubiger. Am Nachmittag steht in Kärnten eine Sondersitzung der Landesregierung an.

Radiodiskussion zum Thema Heta

Unter dem Titel „Kärnten was nun?“ diskutieren am Montagabend ab 20.03 Uhr in Radio Kärnten Mitglieder der Landesregierung, Wirtschaftsexperte Gottfried Haber sowie der Rechtsanwalt Norbert Abel - mehr dazu in Radio Kärnten Streitkultur.

Zahlreiche Klagen gegen Kärnten möglich

Kommt es zum Schuldenschnitt und endet das Heta-Zahlungsmoratorium, dann ist mit zahlreichen Klagen gegen Kärnten zu rechnen. Das Land selbst wird dann nicht nur die Forderungen bestreiten, sondern auch die Gültigkeit seiner Landeshaftungen gerichtlich prüfen lassen. Die Gläubiger hingegen wollen den Präzedenzfall nicht zulassen, dass eine Gebietskörperschaft nicht zu ihren Haftungen steht. Für Freitag ist in Klagenfurt auch ein Sonderlandtag anberaumt. Am selben Tag soll es im deutschen Frankfurt zudem ein Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Heta-Gläubigern und Heta geben, in dem es darum geht, ob das Heta-Moratorium in Deutschland überhaupt Rechtsgültigkeit hat.

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