Asylquartiere: Keine Baubewilligung mehr nötig

Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag eine Änderung der Bauordnung beschlossen. Für Grenzmanagementsysteme und Asylquartiere in Kärnten ist künftig keine Baubewilligung mehr nötig, es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.

Die Dreierkoalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen stimmte für die Änderung. FPÖ, Team Stronach und BZÖ waren dagegen. FPÖ Klubobmann Christian Leyroutz kündigte an, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen zu wollen. Er kritisierte, dass künftig „ohne die Einbindung der Anrainer und ohne die Einhaltung von Flächenwidmungsplänen, Asylunterkünfte entstehen“ könnten.

Grüne: "Verwaltungsvereinfachung

Die Grün-Abgeordnete Zalka Kuchling sprach hingegen von der Änderung als „Verwaltungsvereinfachung bei der Flüchtlingsunterbringung“: „Endlose und lähmende Genehmigungsverfahren, die sich über Monate ziehen können, sind passé“, sagte Kuchling.

Bei Grenzübergängen betrifft die neuen Regelung Errichtung, Änderung und Abbruch von Anlagen. Für einen Grenzzaun, der den Bereich eines etwaigen Grenzmanagements flankieren würde, braucht man aber auch nach der Änderung ein Baubewilligungsverfahren. Bei den Asylquartieren gilt die Novelle für Unterkünfte für Personen in der Grundversorgung und nur für bereits bestehende Gebäude, also nicht etwa für die Errichtung neuer Häuser.

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