Kulterer als Zeuge in Untreueprozess

Im Untreueprozess gegen den früheren Hypo-Anwalt und Berater der Flick-Stiftung, Alexander Klaus, wird auch Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer befragt. Der Angeklagte widersprach dessen Ausführungen.

Ein vertrauliches Gespräch über die Eigenmitteltauglichkeit, wie es Kulterer in seiner Aussage erwähnt hatte, habe es in dieser Form nicht gegeben, erklärte Klaus.

Kein Gespräch über Eigenmittelproblematik

Kulterer hatte erklärt, er habe mit dem Anwalt, dessen Kanzlei jahrelang die Hypo vertrat und die Flick-Privatstiftung beriet, in einem Vier-Augen-Gespräch die Eigenmittelproblematik einer Rückkaufgarantie, wie sie die Flick-Stiftung im Zusammenhang mit dem Aktienkauf forderte und bekam, diskutiert. Das sei geschehen, bevor Klaus im Auftrag Kulterers die Put-Optionen formulierte, sagte Kulterer.

Klaus geht von „Fehlerinnerung“ aus

Darauf konterte Klaus, dem könne nur eine Fehlerinnerung zu Grund liegen. Das sei aufgrund der Vielzahl der Gespräche und der lange zurückliegenden Ereignisses leicht möglich. Es habe zu diesem Zeitpunkt sicher kein solches vertrauliches Gespräch zwischen ihm und dem Hypo-Vorstand gegeben, bekräftigte Klaus. Die Hauptverhandlung wurde auf 26. Februar vertagt. Auf der Zeugenliste stehen Josef Kircher, der damalige Vorstand der Hypo Leasing, welche die Vorzugsaktien ausgab, und der Notar Reinhard Kern, der die Put-Optionen der Flick-Stiftung verwahrte.

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