Ex-Hypo-Anwalt: Bin unschuldig

Der Ex-Anwalt der Hypo, Alexander Klaus, steht wegen des Verdachts der Untreue in Zusammenhang mit einem Vorzugsaktiendeal vor Gericht. Am Mittwoch verlas er eine Erklärung, in der er seine Unschuld beteuerte.

Klaus sagte in seiner Erklärung vor dem Landesgericht Klagenfurt, Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer habe sich nicht deklariert, ob er beim Deal Vertreter der Hypo oder der Flick-Privatstiftung sei, die auch Vorzugsaktien gezeichnet hatte. Klaus vertrat damals die Stiftung - mehr dazu in Prozess gegen Ex-Hypo-Anwalt vertagt.

Der Deal

In dem Verfahren geht es um ein Vorzugsaktiengeschäft der Kärntner Hypo, bei dem die Zeichner der Aktien Rückkaufgarantien der Bank erhielten. Klaus soll für den der Bank entstandenen Schaden mitverantwortlich sein. Die Hypo habe der Flick-Privatstiftung, für die Klaus tätig war, rund 4,3 Mio. Euro für Geld bezahlt, das sie um 2,6 Mio. auf dem Kapitalmarkt bekommen hätte, der Schaden für die Bank beträgt daher laut Staatsanwalt Robert Riffel 1,7 Mio. Euro.

Anklage: „Rückkaufoption von Klaus formuliert“

Die Staatsanwaltschaft betonte, Klaus habe die Put-Option formuliert, die der Milliardärin Ingrid Flick garantierte, dass die Bank ihr Investment zurückkaufen würde, wenn sie das wollte. Das habe er im Vorstand der Flick-Stiftung gemacht, dessen Mitglied er war. Es ging um insgesamt 35 Mio. Euro, die mit sechs Prozent jährlich verzinst wurden. Klaus wird in der Anklage vorgeworfen, in interne Vorgänge der Bank eingeweiht gewesen zu sein. Daher habe er von den Vorgängen gewusst.

„War für Investorenseite tätig“

Klaus wehrte sich in seinem Statement gegen die im Vorfeld des Prozesses oft verwendete Bezeichnung „Hypo-Anwalt“: „Diese Bezeichnung ist in Zusammenhang mit dieser Causa völlig falsch. Ich war hier immer auf Investorenseite tätig. In Sachen Vorzugsaktien habe ich niemals die Hypo beraten oder eine sonstige Tätigkeit entfaltet.“ Die Hypo sei dabei von Anwalt Gerhard Kucher beraten worden.

Klaus habe das Flick-Mandat erst kurz vor den ersten Gesprächen über die Vorzugsaktien übernommen: „Nie hätte ich dieses Mandat durch die bewusste Mitwirkung an einer rechtlich problematischen Angelegenheit gefährdet.“ Wenn er erkannt hätte, dass es zu Problemen führen könnte, hätte er Flick von diesem Investment abgeraten. „Die Privatstiftung war auf das Vorzugsinvestment nicht angewiesen“, so Klaus.

Klaus: Kein Motiv

Er habe alles in ehrlicher Überzeugung getan, dass die Vorgänge korrekt wären. Auch die Verzinsung von sechs Prozent sei ihm nicht ungewöhnlich hoch vorgekommen: „Damals sind ja sogar die Sparbuchzinsen bei vier, viereinhalb Prozent gelegen.“ Klaus bemängelte, dass die Staatsanwaltschaft kein Motiv für die Tat nennen konnte: „Ganz einfach deswegen, weil es kein Motiv gibt.“ Klaus sei stets von der Rechtmäßigkeit des Deals überzeugt gewesen. „Ansonsten hätte ich niemals Aktenvermerke erstellt, die unverschleiert sind.“ Die Put-Option werde auch stets als solche bezeichnet. „Wollte ich das nicht, so wäre es mir als Anwalt sicher leicht gefallen, das zu verschleiern.“

„Unwahre Aussagen“ von Kulterer und Kircher

Die Anklage baue auf unwahren Aussagen der ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Josef Kircher auf, so Klaus. Kulterer hatte behauptet, Klaus hätte zu der Angelegenheit gesagt: „Wenn es keiner merkt, ist es auch kein Problem.“ Dagegen wehrte sich Klaus heftig: „Ich hätte niemals einen so dummen Rat erteilt. Vielmehr habe ich durch meine Erfahrung als Anwalt gewusst, dass es dumm wäre, zu glauben, dass so etwas unbemerkt bleiben würde.“

Riffel wirft Klaus auch vor, Beitragstäterschaft zur Bilanzfälschung geleistet zu haben, die Bank hatte die Millionen aus den Vorzugsaktien in den Bilanzen nämlich als Eigenkapital dargestellt. Auch gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Angeklagte: „Wie das zu bilanzieren ist, war für mich nie ein Thema. Damals habe ich mich überhaupt nicht damit befasst und hatte rechtlich auch keine Meinung dazu.“ Er sei davon ausgegangen, dass die Hypo völlig korrekt bilanzieren würde, „vor allem nach dem Swap-Skandal“.

Richter: Warum Rückkaufgarantie

„Wie sind Sie überhaupt auf die Idee gekommen, solch einen Vertrag mit Put-Option zu entwerfen?“, wollte Richter Oliver Kriz wissen, der dem Schöffensenat vorsaß. „Da die Aktien an keiner Börse gehandelt wurden, wollte Frau Flick eine Möglichkeit, auch wieder aus ihrem Investment aussteigen zu können“, sagte Klaus. Die Hypo habe schließlich auch eine Call-Option gehabt.

Klaus mutmaßte zudem, nicht er, sondern Kulterer könnte eine Doppelfunktion beim Vorzugsaktien-Deal gehabt haben: „Jedenfalls hat er sich nicht klar deklariert, ob er hier die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden der Hypo oder die des Mitglieds des Stiftungsvorstandes der Flick-Privatstiftung innehatte, beziehungsweise als Berater von Flick tätig war.“ Klaus gegenüber sei Kulterer aber als Sprachrohr der Hypo aufgetreten: „Er hat mir gesagt, dass die Hypo die Put-Option akzeptiert.“