Neuerlicher Appell an Heta-Gläubiger

Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) hat am Mittwoch in Wien neuerlich das Angebot zum Rückkauf für landesbehaftete Heta-Anleihen in Höhe von 75 Prozent des ursprünglichen Nennwerts verteidigt. Das Angebot gilt noch bis 11. März.

Bei einer Pressekonferenz in Wien sagte Schaunig, der Rahmen für den Rückkauf über den sogenannten Kärntner Ausgleichszahlungsfonds sei im Finanzmarktstabilitätsgesetz festgelegt. Damit sei fix, dass es sich um das erste und einzige Angebot handle.

Pressekonferenz: Zwischenbilanz HETA

Pressekonferenz in Wien
Gaby Schaunig zog eine Zwischenbilanz zum Heta-Angebot.

Letztes Angebot an Hypo-Gläubiger

Das Bundesland Kärnten wirbt für seine Rückkauf-Aktion von Papieren der früheren Hypo. Kärnten bietet den Kreditgebern an, Dreiviertel der Schulden zurückzuzahlen. Die Gläubiger pochen jedoch auf die volle Summe. Die 100 Prozent werde es nicht geben, meint jetzt die Kärntner Finanzlandesrätin Gaby Schaunig. Sie warnt vor jahrelangen Rechstreitigkeiten, sollten die Gläubiger das Angebot nicht annehmen.

Schaunig: „Bestmögliches Angebot“

„Das Angebot ist das bestmögliche“, sagte Schaunig. Es habe auch umgehend „durchaus positive Reaktionen“ von Gläubigern gegeben. Eine Nichtannahme würde dazu führen, dass die Lage für alle Beteiligten verschlechtert würde, appellierte Schaunig an die Gläubiger. Kärnten könne nicht mehr leisten, als es mit seinen 1,2 Milliarden Euro tue.

Schaunig Appell an Heta Gläubiger

APA / Roland Schlager

Landesrätin Schaunig argumentierte in Wien für die Annahme des Kärntner Angebots

Auch sei offen, ob das Heta-Recovery so hoch ausfallen werde, wie es das aktuelle Angebot an die Gläubiger vorsehe - die Gläubiger seien gegenüber diesem Risiko aber abgesichert. Umgekehrt gibt es einen Besserungsanspruch. Auch würde die angebotene Summe umgehend binnen weniger Tage am Konto der Gläubiger landen, betonte Schaunig.

Rechtsstreit würde Jahre dauern

Der 11. März sei eine „Fallfrist“. „Bei einer Ablehnung betreten wir völlig ungewisses rechtliches Neuland“, warnte Schaunig. Dazu kommt ja danach ein Schuldenschnitt der FMA, vielleicht vor Ablauf des Moratoriums. „Es wird niemand annehmen, dass da 75 Prozent drin sind.“ Das Land Kärnten sei rechtlich jedenfalls auf alles vorbereitet, auch auf die Frage, inwiefern Haftungen im Lichte der Bestandsgarantie eines Bundeslandes halten würden. Jedenfalls würden Rechtsstreitigkeiten Jahre dauern. Es werde dann wegen Prozesskosten noch weniger übrig bleiben und es sei offen auf wie viele Vermögenswerte eines Bundeslandes zugegriffen werden könnte.

Schaunig sagte weiters, dass womöglich zumindest Teile der Kärntner Haftungen schlussendlich gar nicht gültig sein könnten. „Niemand kann vorhersagen, wie Verfahren ausgehen, in denen diese Haftungen geprüft werden“, so Schaunig.

„Maximales, gutes und faires Angebot“

„Ich kann nur warnen, sich einer Illusion hinzugeben, es würde eine höhere Leistungsfähigkeit Kärntens geben. Die gibt es nicht. Im Gegensatz zu Deutschland braucht in Österreich auch der Bund nicht für ein Bundesland einspringen“, so Schaunig. „Sehen sie sich das Angebot an. Es ist ein maximales, ein gutes und ein faires“, appellierte Schaunig weiter an die Gläubiger. „Am 11. März ist es dann zu spät.“

Zukunftsfonds könnte aufgelöst werden

Auch der Zukunftsfonds ist für Schaunig nicht mehr unantastbar: „Wir werden alles aufwenden müssen, was wir haben“, sagte Schaunig Mittwochabend in der ZIB2. Mit der Auflösung des Zukunftsfonds werde sich Kärnten „ernstahft beschäftigen müssen“. Da der Fonds aber nicht sofort aufgelöst werden könne, müsse zunächst ein Kredit aufgenommen werden. Der Kredit über 1,2 Milliarden müsse so rasch wie möglich bedeckt werden, „den die Zinsbelastung ist natürlich gewaltig.“

Erste Klage in Deutschland vor Gericht

Indessen wollen etliche deutsche Banken und Versicherungen nicht kampflos auf Forderungen verzichten. Sie bangen nach früheren Angaben um gut sieben Milliarden Euro. Etliche Institute schrieben einen Großteil ihrer Heta-Forderungen ab, viele wollen sich jedoch nicht geschlagen geben. Am Donnerstag beginnt der erste Prozess einer deutschen Bank gegen den von Österreich verordneten Zahlungsstopp. Die FMS Wertmanagement, die „Bad Bank“ des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), klagt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen. Das Angebot Kärntens, hatte die Gläubigergruppe umgehend abgelehnt.

Heta-Anwalt Stefan Rützel hält die FMS-Klage für haltlos: „Die Heta hat sich an die österreichischen Gesetze zu halten. Sie ist zwingend an den Mandatsbescheid und das darin verhängte Zahlungsmoratorium gebunden.“ Damit seien der Heta im Zeitraum 1. März 2015 bis 31. Mai 2016 Zahlungen verboten. Derzeit sind neun Klagen von Heta-Gläubigern anhängig, sie fordern die Rückzahlung von Anleihen im Volumen von 2,2 Milliarden Euro. Insgesamt gibt es Forderungen in Höhe von fast elf Milliarden Euro.

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