Sexueller Missbrauch: Sechs Monate Haft

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen ist am Montag ein 17-jähriger Kärntner in Klagenfurt zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt. Der 17-Jährige bekam eine dreijährige Probezeit.

Der Prozess gegen den 17-Jährigen wurde am Montag fortgesetzt. Sein Opfer ist heute 14 Jahre alt. Die beiden waren sich im November vorigen Jahres in einer betreuten Wohngemeinschaft näher gekommen - mehr dazu in Missbrauchsprozess gegen 17-Jährigen vertagt.

Verurteilt wurde der Bursche nicht, weil das Mädchen damals noch keine 14 Jahre alt war, sondern weil der Altersunterschied der beiden mehr als drei Jahre beträgt. Grundsätzlich sind geschlechtliche Handlungen erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen: Beträgt der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre, kann der jüngere Sexualpartner auch 13 Jahre alt sein. Doch zwischen dem angeklagten Burschen und dem Mädchen liegen exakt drei Jahre und neun Lebenstage.

Angeklagter: Wusste Alter nicht

Noch vor der Aussage des Mädchens wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk gab damit dem Antrag des Anwalts statt. Der Angeklagte hatte davor noch zu Protokoll gegeben, dass er bei seiner ursprünglichen Aussage bleibe: Er habe gedacht, das Mädchen sei schon 14 Jahre alt. Das Urteil - sechs Monate auf Bewährung - ist nicht rechtskräftig. Ins Gefängnis muss der Jugendliche nicht, über ihn wurde eine dreijährige Probezeit verhängt.