Missbrauchsprozess gegen 17-Jährigen vertagt

Am Landesgericht Klagenfurt hat sich am Montag ein 17 Jahre alter Kärntner wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten müssen. Er soll mit einem damals 13 Jahre alten Mädchen Sex gehabt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Das betroffene Mädchen konnte am Montag nicht als Zeugin aussagen, weil es erkrankt war. Sie und der Angeklagte hatten einander in einer betreuten Wohngemeinschaft kennengelernt. Irgendwann wurde mehr aus der Freundschaft. Das Mädchen schrieb dem Burschen immer wieder SMS. Im November und Dezember des Vorjahres kam die damals 13-Jährige zu dem Burschen ins Zimmer, wo es dann zu Oralverkehr kam.

Angeklagter: Alter war nie Thema

Der angeklagte Jugendliche sagte am Montag vor Gericht, über das Alter sei nie gesprochen worden - viel mehr über die schwierige Kindheit, die beide erleben mussten. Auch auf die mehrmalige Nachfrage eines Schöffen, wie das bei Facebook und Co. heute überhaupt noch möglich sei, beteuerte der Angeklagte, er sei davon ausgegangen, dass das Mädchen älter wäre.

Betreuerinnen: „Grenzwertiger“ Kleidungsstil

Das habe ihm auch der Heimleiter einmal so gesagt. Dieser war am Montag nicht als Zeuge geladen. Zwei Betreuerinnen bestätigten übereinstimmend, dass das Mädchen zwar nicht älter als 13 ausgesehen habe, ihr Kleidungsstil sei aber ‚grenzwertig‘ gewesen. Dem Mädchen sei deshalb auch gesagt worden, dass sexuelle Kontakte unter 14 verboten seien. Das Mädchen erzählte zwei Monate nach dem letzten sexuellen Kontakt mit dem älteren Burschen einer Betreuerin, was passiert war. Diese erstattete dann Anzeige. Zu diesem Zeitpunkt hatte der damals 16-Jährige schon eine andere Freundin in der Wohngemeinschaft.

Neun Lebenstage ausschlaggebend

Grundsätzlich sind geschlechtliche Handlungen erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen: Beträgt der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre, kann der jüngere Sexualpartner auch 13 Jahre alt sein. Doch zwischen dem angeklagten Burschen und dem Mädchen liegen exakt drei Jahre und neun Lebenstage.

Weil das Mädchen erkrankt war und auch der Heimleiter noch geladen werden muss vertagte Richter Alfred Pasterk die Verhandlung.

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