Beschwerde über Nonnenplakat

Eine bebrillte Nonne mit dem Zusatz „Lieber Gott! Danke, dass du mich kurzsichtig gemacht hast“ - dieses Werbeplakat eines Optikers erregt in Spittal derzeit die Gemüter. Nun wurde Beschwerde beim Werberat eingebracht.

„Ich fühle mich durch dieses Plakat unangenehm berührt und finde es pietätlos.“ Mit dieser Begründung wurde das Plakat des Spittaler Optikers beim Werberat beanstandet. Es steht seit gut eineinhalb Monaten vor dem Geschäft von Optiker Günther Steinbauer in der Spittaler Innenstadt. „Es polarisiert“, sagt der Optiker, der auch die Idee zu dem Sujet hatte. „Es gibt schon Diskussionen mit unseren Kunden, unlängst auch mit einer Ordensfrau. Manchen gefällt es, manchen eben nicht“, so Steinbauer.

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„Ungewöhnlich ja, pietätlos nein“

Den Vorwurf der Pietätlosigkeit will der Unternehmer nicht gelten lassen. „Das Plakat macht Gottes Werk weder lächerlich noch klassifiziert es selbiges irgendwie ab“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Werberat. Weder gebe es eine unwürdige Ablichtung noch eine respektlose Verkündigung. Immerhin gebe es ja auch zahlreiche TV-Filme, in denen Nonnen und Priester vorkommen würden. Ungewöhnlich sei das Plakat allemal, räumt Steinbauer ein.

Eine Rüge vom Werberat für ein Kärntner Werbeplakat gab es übrigens erst vor zwei Wochen. Der Herrenfriseur „Barber Shop“ in Klagenfurt warb mit dem Schild „Männer und Hunde ja, Frauen nein“ - mehr dazu in „Frauen nein“ - Rüge für Herrenfrisör.

Werberat entscheidet nächste Woche

Ob das Plakat pietätlos ist oder nicht, darüber will der Werberat nächste Woche eine Entscheidung treffen. Darüber entscheidet ein Gremium aus 212 Personen - „sie sind ein Spiegel der österreichischen Gesellschaft“, sagt Manuela Rakitnik, zuständige Sachbearbeiterin im Werberat. Die Entscheidung ergeht dann an Beschwerdeführer, Unternehmer, Medien und Institutionen wie Arbeiterkammer und Konsumentenschutz. Rechtlich ist die Entscheidung für die Unternehmer nicht bindend. Allerdings würden die meisten Unternehmer Werbungen einstellen, wenn sie vom Werberat negativ beurteilt wurden.

Der Werberat versteht sich als ethische Kontrollinstanz. Der Kodex komme von der Werbewirtschaft selbst, so Rakitinik. Heuer gingen bisher 221 Beschwerden ein, die meisten betreffen Geschlechterdiskriminierung. Die „Verletzung von religiösen Gefühlen“ wurde heuer bisher nur zweimal als Grund für eine Beschwerde angeführt.

Steinbauer ist jedenfalls der Meinung, dass Werbung polarisieren und „auch zum Schmunzeln bringen darf“. Nächste Woche will er das umstrittene Plakat ohnehin entfernen: „Und dann folgt das nächste Skandalplakat.“

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