Kulterer in Untreue-Prozess belastet

Im Hypo-Untreue-Prozess um eine Zahlung von 240.000 Euro an den ehemaligen Formel-1-Rennstallbesitzer Walter Wolf hat Ex-Vorstand Josef Kircher Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer belastet. Dieser sei sehr wohl über Details der Zahlung informiert gewesen.

Die laut Staatsanwaltschaft unberechtigte Zahlung der Hypo an Wolf ging im Jahr 2006 über die Bühne. Wolf hatte sich mit der Hypo im Streit befunden, woraufhin die Bank einem Vergleich mit Wolf zustimmte. Mit dem Vergleich - der Zahlung von einer Million Euro sowie der Erlassung von einem Kredit in Höhe von einer weiteren Million - sei Wolf aber nicht zufrieden gewesen.

Jacques Lemans-Chef als „Zwischenstation“

Über die Vermittlung des Kärntner Jacques Lemans-Chefs Alfred Riedl kam es zu einem weiteren Treffen zwischen Wolf und Kircher, bei dem die Zahlung von 240.000 Euro vereinbart wurde. Riedl diente dabei als „Zwischenstation“ - er erhielt das Geld von der Hypo und leitete es an Wolf weiter. Wolf ist in dem Verfahren eigentlich ebenfalls angeklagt, er ließ sich allerdings entschuldigen. Eine Anreise aus Kanada sei aus medizinischen Gründen nicht möglich.

Kulterer hatte am Dienstag ausgesagt, dass er über diese Vorgangsweise nicht informiert gewesen sei. Es habe immer wieder Geschäftsbeziehungen zwischen der Hypo und Jacques Lemans gegeben - und so habe er sich erwartet, dass die Hypo auch für die 240.000 Euro Uhren von Riedls Firma bekommen würde. Kulterer hatte die Überweisung im Jahr 2006 bewilligt.

Grundstück in Kroatien als Gegenleistung

Dem widersprach Kircher, der ein Schreiben vorlegte, das beweisen sollte, dass Kulterer über Details der Zahlung an Wolf informiert gewesen sei. Dabei sei es um ein Grundstück in Kroatien gegangen. Laut Kircher war von Anfang an vorgesehen, dass Wolf der Hypo dieses Grundstück im Gegenzug für die Zahlung überschreibt, um an Liquidität zu gelangen - gemeinsam mit Kulterer habe Kircher den Entschluss für diese Vorgehensweise gefasst. „Es hat also sehr wohl eine Gegenleistung für die Zahlung gegeben“, betonte Kircher. Nach dem Generalvergleich sei eine andere Vorgangsweise undenkbar gewesen: „Vorstand Günter Striedinger und ich hätten einer zusätzlichen Zahlung an Wolf ohne entsprechende Gegenleistung nie zugestimmt“, gab Kircher gegenüber dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richtern Akiko Kropfitsch an.

Zwischenfinanzierung über Riedl für Hypo risikolos

Der Ankauf des Grundstücks in Kroatien sei ein „gutes, nachvollziehbares Geschäft“, gewesen, sagte Kircher weiter. Dem Grundstück sei nämlich ein viel höherer Wert als die 240.000 Euro bescheinigt worden. Die Zwischenfinanzierung des Grundstückes über Riedl habe den Vorteil gehabt, dass diese Vorauszahlung für die Hypo kein Risiko beinhaltete, sagte Kircher: „Hätte der Grundstückstransfer aus irgendwelchen Gründen nicht geklappt, dann hätte die Hypo die Zwischenfinanzierung von Riedl zurückfordern können.“

Mit der Zahlung habe man Wolf auch besänftigen wollen, der damit gedroht habe, mit brisanten Informationen über die Hypo an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Verhandlung wurde am Donnerstagnachmittag mit weiteren Befragungen fortgesetzt.

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