Heta: FMA könnte Haircut früher bekanntgeben

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde der Hypo-„Bad Bank“ Heta will bei der Vorlage des Abbauplans und der Anordnung eines Schuldenschnitts keine Zeit verlieren. Sie könnte noch vor dem geplanten 31. Mai die Höhe des „Haircut“ bekanntgeben.

Die FMA hält zwar daran fest, bis spätestens 31. Mai 2016 bekannt zu geben, wie hoch der Schuldenschnitt ausfällt. Es könnte aber auch deutlich früher sein. „Vor Ende Mai wird man von uns noch etwas hören“, sagte FMA-Vorstand Helmut Ettl am Dienstagabend vor Journalisten. Mit dem Abbauplan wolle man spätestens Ende Mai, „aber so früh wie möglich“ fertig sein. Ettl schloss ausdrücklich nicht aus, dass dann der Haircut deutlich früher verfügt werden kann.

Vom Halten des Moratoriums überzeugt

Die Aufsicht und gleichzeitig Heta-Abwicklungsbehörde ist weiter überzeugt, dass ihr im März über die Heta verhängtes Schuldenmoratorium - Teil der Abwicklung laut Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSaG) - inhaltlich hält. Man geht aber davon aus, dass die Causa vor die Höchstgerichte geht. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder sonstige „Behinderungen“ würden aber dazu führen, dass die Heta vor dem Insolvenzrichter landet. Damit bleibe die Insolvenz weiter eine Option.

„Gläubiger werden Kärntner Garantien einklagen“

„Wenn die FMA den Schnitt anordnet, werden Investoren, die von uns geschnitten werden, sofort die Garantien des Landes Kärnten einklagen“, erwartet FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller. Ein (von großen Gläubigergruppen noch vor Jahresende erwartetes) Angebot Kärntens zum Rückkauf von landesbehafteten Anleihen (mit Abschlag) habe keine Auswirkung darauf, wie hoch der behördlich verfügte Schuldenschnitt sein werde.

„Wir schneiden dann nicht Gläubiger aus Deutschland, sondern aus Kärnten“, fügte Kumpfmüller hinzu. Im Fall eines erfolgreichen Rückkaufangebots durch Kärnten „schneidet“ die FMA demnach die vom Land Kärnten zum Rückkauf eingerichtete „Zweckgesellschaft“, als neue Besitzerin von Heta-Bonds.

Festlegung der Quote

Teil des Abwicklungsplans der FMA ist auch die Festlegung, wann wie viel Quote ausbezahlt werden kann. Das kann, so verlautet, zunächst einmal einen Fixbetrag umfassen und sich dann über mehrere Jahre erstrecken. In Gläubigerkreisen verlautete zuletzt, die EZB-Vorgabe vom heurigen Jahresbeginn für Heta-Wertberichtigungen in den Bankenbilanzen könnten eine Indikation sein, wohin die Reise geht. Die Banken wurden angehalten, die Heta-Papiere auf die Hälfte des Nennwerts abzuschreiben - das heißt 50 Prozent. Die EZB habe keinen Einblick in die Heta und es gebe auch keinen Informationsaustausch, sagt dazu die FMA-Spitze. „Wenn wir entscheiden, geben wir die Indikation, und auch wann wer frühestens zu Geld kommt.“

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