EU-Gerichtsentscheid zu UVP kippt Projekte

Ein Entscheid des EU-Gerichtshofs zu Umweltverträglichkeits-Prüfungen (UVP) hat auch Auswirkungen auf Kärntner Projekte. Es herrscht Verwirrung, denn nationales und EU-Recht widersprechen einander. Der Gesetzgeber hinkt hinterher.

Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, herauszufinden, wie sich ein Projekt auf Mensch, Tier, Umwelt und Infrastruktur auswirkt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes brachte allerdings eine Änderung. Die EU beanstandete, dass Anrainer in Österreich beim Feststellungsverfahren nicht gehört werden müssen, eine Novelle des österreichischen Gesetzes wäre nötig.

„Nationales Recht und EU-Recht widersprechen sich hier. Wir wissen nicht, was wir tun sollen. Der Gesetzgeber in Österreich hinkt nach“, sagt Landesjurist Albert Kreiner. Konkret geht es derzeit in Kärnten um drei Projekte: Das Klagenfurter Stadion, die erweiterte Abfallverbrennung bei FunderMax und die 110-kV-Leitung in Villach, wo der Bau derzeit stillsteht.

Stadion: Oberbau-Bewilligung aufgehoben

Beim Stadion Klagenfurt hob der Verwaltungsgerichtshof die Bewilligung für den Oberbau auf, weil die Anrainer im Feststellungsverfahren nicht eingebunden wurden – mehr dazu in Stadion: VwGH hebt Oberbau-Bewilligung auf.

Auch der Plattenhersteller Fundermax ist von der neuen Rechtssprechung betroffen. Laut Gericht hätte sich die Behörde nicht damit auseinandergesetzt, ob für die Steigerung der Abfallmengen bei der Gewinnung von Fernwärme eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Laut neuer Rechtsprechung seien in solchen Situationen jetzt auch Anrainer zu hören – mehr dazu in FunderMax: Müllbescheid aufgehoben.

Bau der 110-kV-Leitung abgebrochen

Jüngstes in Kärnten betroffenes Projekt ist auch die 110 kV-Leitung in Villach. Der Bau begann bereits, 40 Hektar Wald wurden gerodet, Strommasten aufgestellt, letzte Woche kippte der Verwaltungsgerichtshof den Bau – mehr dazu in VwGH kippt Bau von 110-kV-Leitung. Wiederholt werden muss hier das Feststellungsverfahren zur UVP, weil die Anrainer ebenfalls nicht gehört wurden.

Die Anrainer der Stromleitung fordern ein Erdkabel, was für die KELAG nicht in Frage kommt. 20 Bescheide habe es schon gegeben, immer gab es grünes Licht von der Behörde, nun sei alles anders, kritisiert Reinhard Draxler von der KELAG: „Das heißt nun, wir müssen zurück ins Genehmigungsverfahren.“

Auch Gemeinden beeinspruchten Projekt

Beeinsprucht wurde das Projekt der KELAG beim Verwaltungsgerichtshof auch von der Gemeinde Finkenstein und der Stadt Villach - die als Industriestandort eigentlich Nutznießer des Netzausbaus ist. Von dort heißt es nur: Man wolle die Bürger unterstützen, Recht müsse Recht bleiben.

Die Anrainer kritisieren, dass durch das Projekt das letzte große Waldgebiet bei Villach zerstört wurde. Vom Verwaltungsgerichtshof seien alle Bescheide, wie Rodungen und Enteignungen, aufgehoben, sagte Irene Kreschischnig von der Bürgerinitiative: „Man wird sehen, wie es jetzt weiter geht.“

Alle Stromleitungen auf Anschlag

Die KELAG argumentiert hingegen, man könne mit einem Baubeginn nicht bis zum Ende eines Genehmigungsverfahrens warten. Denn im Zentralraum stünden alle Leitungen quasi auf Anschlag, der Stromverbrauch habe sich seit 1960 vervierfacht und sei vor allem in Villach stark gestiegen. Eine Anbindung an das 220-kV-Netz sei dringend vonnöten. Rechtssicherheit erlangt ein Projekt im Rahmen des UVP-Verfahrens tatsächlich erst, wenn es in letzter Instanz von den Höchstgerichten abgesegnet wurde.

Link: