FunderMax: Müllbescheid aufgehoben

Eine Anrainerin des FunderMax-Werkes in St. Veit hat einen Etappensieg erzielt. Das Land hatte der Firma per Bescheid genehmigt, zur Erzeugung von Fernwärme mehr Abfall einzubringen. Das beeinspruchte die Nachbarin und bekam nun Recht.

Im vergangenen Frühjahr bekam FunderMax trotz Protesten von Anrainern die Genehmigung, mehr Abfallmaterial als zuvor in die Kessel einzubringen - mehr dazu in Fundermax: Abfallverbrennung genehmigt (kaernten.ORF.at; 8.5.2015). Der Grazer Anwalt der Anrainerin wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, erhob Einspruch und bekam Recht. Der Genehmigungsbescheid wurde aufgehoben.

Waldhackgut und Abfälle

Seit 2002 werden, neben Waldhackgut auch Abfälle im FunderMax-Faserplattenwerk in Glandorf verbrannt. Die Abfallmengen wurden in den letzten zehn Jahren erhöht, im Frühling sei dann genehmigt worden, dass 98 Prozent des eingesetzten Brennstoffes Abfälle sein dürfen, so die Anwaltskanzlei der Anrainerin.

Holub für transparentere Verfahren

Laut Gericht hätte sich die Behörde nicht damit auseinandergesetzt, ob für die Steigerung der Abfallmengen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Laut neuer Rechtssprechung seien in solchen Situationen jetzt auch Anrainer zu hören. Dies bestätigt auch Umweltreferent Rolf Holub (Grüne): „Hier wurden die Recht der Anrainer nicht umfassend gewürdigt bei der negativen UVP-Feststellung. Jetzt geht es wieder in die erste Instanz. Die Abfallwirtschaft hätte die Anrainer würdigen müssen.“ Es sei alles nicht so einfach, so Holub. Er fordert eine transparentere UVP-Gesetzgebung mit schnelleren Verfahren.

Es sei positiv, wenn die Anrainer mehr Rechte haben, es werde aber nicht einfacher, wenn man die Sache immer in die nächste Runde schicke. Er wolle in Zukunft Projektwerber, Anrainer und NGOs (Non governmental Organizations; Anm.) an einen Tisch bekomme. Die Gesetzgebung werde sich beim UVP-Recht auf jeden Fall etwas überlegen müssen, meinte Holub.

FunderMax: Erst am Freitag davon erfahren

Die Firma FunderMax teilte dem ORF mit, dass sie erst am Freitag von diesem Urteil in Kenntnis gesetzt wurde. Man müsse die Aufhebung seitens des Landesverwaltungsgerichtes nun analysieren. Unterdessen muss seitens des Landes eine neue UVP-Feststellungsprüfung erfolgen.