Kinder misshandelt: Freispruch im Zweifel

Weil er seine drei Kinder schwer misshandelt haben soll, ist ein 30-jähriger Vater am Dienstag in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Der Ghanaer wurde wegen der Knochenbrüche im Zweifel freigesprochen, für eine andere Verletzung bekam er eine Geldstrafe.

Dem 30 Jahre alten Mann aus Ghana wurde vorgeworfen, seine Kinder absichtlich schwer verletzt zu haben. Seine zum Tatzeitpunkt fünf Monate alte Tochter war 2011 mit einem gebrochenen Oberschenkel ins Krankenhaus gebracht worden, der damals achtmonatige Bub hatte im Jahr 2013 die gleiche Verletzung erlitten. Auch dem dritten Kind, einem vierjährigen Buben, soll der Verdächtige mit einer Haarschneidemaschine ohne Aufsatz Schnittverletzungen am Kopf zugefügt haben. Für diese Verletzung bekam der Vater eine Geldstrafe von 720 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.

Richter: Kein eindeutiges Beweisergebnis

„Dass es der Heilige Geist war, glauben wir nicht, ein eindeutiges Beweisergebnis haben wir aber auch nicht“, fasste Richter Dietmar Wassertheurer, der dem Schöffensenat vorsaß, in der Urteilsbegründung zusammen. Die Brüche könnten nicht durch eine Eigenverletzung entstanden sein - der Angeklagte und auch seine Frau würden als Täter infrage kommen.

„Objektive Beweise dafür, dass es der Angeklagte war, haben sich aber nicht ergeben. Entweder stellt sich die Gattin schützend vor den Angeklagten oder sie will nicht sagen, dass sie es selbst war“, so der Richter. Es sei nicht vertretbar, einen Schuldspruch zu fällen. Staatsanwalt Marcus Pacher meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gutachterin belastet Angeklagten

Der Mann bekannte sich am Dienstag wegen der Knochenbrüche erneut nicht schuldig und blieb bei seiner bisherigen Version. Seine Kinder hätten sich mit den Füßen zwischen den Stäben ihres Gitterbettes verhakt und sich so die Oberschenkel gebrochen, sagte er aus. Darüber, ob das tatsächlich möglich sei, waren sich Ärztinnen bei den letzten beiden Verhandlungen uneinig.

Deshalb wurde am Dienstag mit Regina Gatternig von der Medizinischen Universität Graz eine weitere Sachverständige befragt. Sie sagte, es sei praktisch unmöglich, dass sich ein Kind aus eigener Kraft eine derartige Verletzung zufüge. Auch dass der Bruch durch ein vorbeilaufendes Geschwisterchen verursacht wurde, sei aus ihrer Sicht auszuschließen. Es handle sich in beiden Fällen um schwere Verletzungen, einen Spiralbruch und einen Wulstbruch. Für beide sei eine massive Gewalteinwirkung nötig, wie sie nur ein Erwachsener aufbringen könne.

Mutter der Kinder: „Bemerkte nichts“

Erneut sagte am Dienstagvormittag die Ehefrau des Angeklagten aus. Auch sie blieb bei ihrer bisherigen Aussage – sie könne sich nicht erklären, wie es zu den Vorfällen im Kinderzimmer gekommen sei. Sie sei durch das Weinen ihrer Tochter geweckt worden. Nachdem sie das Kind beruhigt habe, sei es wieder eingeschlafen. Erst am nächsten Morgen habe sie bemerkt, dass das Bein des Kindes unnatürlich seitlich wegstehe.

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