Drei Jahre Haft für Erpresser

Ein 22-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Betruges und versuchter Erpressung zu drei Jahren Haft verurteilt. Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung.

Der 22-Jährige stand am Donnerstag gleich wegen mehrerer Delikte vor Gericht, die erste Gerichtsverhandlung war im August vertagt worden – mehr dazu in Vergewaltigungsprozess vertagt. Staatsanwalt Christian Pirker warf dem spielsüchtigen jungen Mann am Donnerstag erneut versuchte schwere Erpressung und Vergewaltigung vor.

Im Frühling soll der Kärntner drei junge Frauen im Alter von 17, 18 und 19 Jahren dazu genötigt haben, Handyverträge für ihn abzuschließen. Die Handys verkaufte der 22-Jährige dann um hunderte Euro weiter. Die Schadenssumme liegt laut Anklage bei etwa 19.000 Euro. Den Frauen drohte der Mann dann laut Anklage, Nacktfotos von ihnen zu veröffentlichen, wenn sie ihn anzeigen sollten. Der Angeklagte habe gezielt junge naive Mädchen gesucht, um sie zu manipulieren, sagte der Staatsanwalt.

Straftat in Probezeit

Den Betrug mit den Handys gab der Angeklagte vor Richter Dietmar Wassertheurer zu. Bedroht habe er die Mädchen aber nicht, sagte er. „Ich habe sie schon beeinflusst“, sagte er. Von der Androhung von Gewalt, von der die Opfer berichtet hatten, war von ihm nichts zu vernehmen.

Der Schöffensenat verurteilte den jungen Mann nach mehr als einer Stunde Beratungszeit zu drei Jahren Gefängnisstrafe. Dazu kommen 16 Monate Haft aus vorherigen Verurteilungen, da der 22-Jährige die Straftaten in seiner Probezeit beging, werden diese nun schlagend. Richter Wassertheurer bezeichnete den 22-Jährigen bei der Urteilsverkündigung als „sanktionsresistent“. 20 Monate verbrachte der 22-Jährige schon im Gefängnis, nun kommen viele weitere hinzu. Den Erpressungsopfern muss der 22-Jährige innerhalb von zwei Wochen 13.500 Euro Schadenersatz zahlen.

Kein Beweis für Vergewaltigung

Im Zweifel für den Angeklagten frei gesprochen wurde der junge Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung. Eine weitere, 16-jährige Schülerin hatte angegeben, vom Angeklagten geschlagen und zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen worden zu sein. Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass ihm das Mädchen damals erzählt habe, dass sie in der Schule von Mitschülern geschlagen wurde und deshalb blaue Flecken habe. Eine Vergewaltigung stritt er ab.

Ein medizinischer Gutachter konnte anhand von Fotos der blauen Flecken nicht eindeutig klären, ob die Verletzungsmuster von einer etwaigen Vergewaltigung kommen. Auch das mutmaßliche Opfer hatte sich in widersprüchliche Aussagen verwickelt.

Der 22-Jährige schluckte nach der Beratung mit seiner Rechtsanwältin vor allem wegen des Widerrufs der gut 14 Monate an bedingt nachgesehenen Strafen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.