Verhetzung im Internet: Neun Monate Haft

Ein 23-jähriger Oberkärntner ist am Dienstag wegen Verhetzung zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Obwohl er in den letzten vier Jahren vor allem von Arbeitslosengeld lebte, schrieb er, die Ausländer bekämen alles bezahlt.

Wegen Verhetzung saß Dienstagfrüh ein 23 Jahre alter Oberdrautaler vor Richter Norbert Jenny. Der Mann bezeichnete es als „Blödsinn“ und gestand, via Facebook einem Inserat einer syrischen Familie, die auf der Suche nach einer Wohnung war, folgenden Text hinzugefügt zu haben: „Die Ausländer bekommen bei uns alles bezahlt, unseren eigenen Leuten hilft niemand. Darum gehören die erschossen, dass niemand mehr nachkommt.“

Auch in der späteren Einvernahme durch die Polizei sagte der wegen Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstahl vorbestrafte Angeklagte, er habe seinen Unmut über die Verteilung der Sozialleistungen in Österreich ausgedrückt, die Ausländer würden das Geld nachgeworfen bekommen.

Richter belehrte Angeklagten

Der Ton des Richters wurde streng. Er rechnete dem 23 Jahre alten Mann vor, dass dieser in den vergangen vier Jahren insgesamt gerade einmal vier Monate gearbeitet habe. Die restliche Zeit sei der Oberkärntenr selbst mit Arbeitslosengeld und Co. über die Runden gekommen. Und er erklärte dem jungen Mann, dass die syrische Familie viel schlechter dran sei als er. Sie sei vor dem Krieg geflüchtet, sie seien um ihr Leben gerannt, sagte Jenny.

Nach zehn Minuten Verhandlung kam bereits das Urteil: Neun Monate bedingte Haft wegen Verhetzung. Sollte der Oberdrautaler in den nächsten drei Jahren erneut straffällig werde, muss er ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Starke Zunahme von Internet-Hetze

Laut Staatsanwaltschaft gibt es derzeit einen regelrechten Boom bei Prozessen, in denen es um Verhetzung im Internet geht. Heuer waren es österreichweit schon an die 200. Der Verfassungsschutz sieht einen Anstieg von 30 Prozent pro Jahr.

Wer öffentlich - auch das Internet ist Öffentlichkeit - zu Gewalt wegen Rassenzugehörigkeit, Religionszugehörigkeit oder Herkunft aufruft, macht sich strafbar. Wenn die Menschenwürde verletzt wird und gegen jemanden gehetzt wird, droht eine Freiheitsstrafe.

Auch Polizist verdächtigt

Ein Klagenfurter Polizist steht im Verdacht auf Facebook zu bewaffneter Gewalt aufgerufen zu haben. Suspendiert wurde er nicht. Laut Polizei wird er demnächst befragt, dann wird abgewartet, wie das Landesamt für Verfassungsschutz den Fall sieht, ob es zu einer Anklage und Verurteilung kommt. Erst dann werde intern ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Jetzt muss das Gericht entscheiden, wie viel „Öffentlichkeit“ in sozialen Netzwerken für eine Anklage reicht. Ab 2016 reichen schon 30 Personen.