Polizei: Jetziges Waffengesetz nicht sinnvoll

Nach mehreren Vorfällen mit Gas- bzw. Schreckschusspistolen in Kärnten sagte die Polizei, es sei nicht sinnvoll, dass jeder über 18 solche Waffen besitzen dürfe. Schon der Besitz sollte waffenpasspflichtig sein, nicht nur das Mitführen.

In Brückl schoss ein ein 27 Jahre alter, betrunkener, Mann mit einer Gaspistole auf seinen Bruder - mehr dazu in Im Streit auf Bruder geschossen. In Spittal an der Drau schoss ein 19-Jähriger aus einem Auto auf Passanten, ebenfalls betrunken. In diesem Fall handelte es sich um eine Schreckschusspistole - mehr dazu in Betrunkener Pkw-Lenker schoss auf Passanten.

Bis zu sechs Millimeter frei erhältlich

Gaspistolen, Druckluftwaffen und Schreckschusspistolen sind bis zu einem Kaliber von sechs Millimetern für Erwachsene frei erhältlich. Besitzen darf eine solche Waffe also jeder, benützen allerdings nicht, sagte Andreas Pirih, der stellvertretende Kommandant der Polizeiinspektion Spittal an der Drau: „Nach dem Gesetz sind das minderwirksame Waffen. Nach Paragraph 45 des Waffengesetzes ist der Besitz frei, aber in diesem Fall hätte er zum Mitführen einen Waffenpass gebraucht.“

Beide Männer, die in die Schussvorfälle verwickelt waren, besitzen keinen Waffenpass. geschossen hat. Der 27-Jährige, der auf seinen Bruder geschossen hatte, wird auch wegen Körperverletzung angezeigt. Der Koch aus Spittal muss nur eine Verwaltungsstrafe bezahlen, so Pirih. Die Waffe sei sichergestellt worden, und wird den Behörden ausgehändigt. Es werde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Behörde prüft Antragsteller genau

Ein Waffenpass muss bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Dann erfolgt eine genaue Überprüfung des Antragstellers. So genau wie möglich wird das Vorleben unter die Lupe genommen. Auch wird ein Nachweis benötigt, wofür diese Waffe verwendet werden soll, samt genauer Begründung. Wird der Waffenpass ausgestellt, berechtigt das den Besitzer aber nicht dazu, alle Waffen zu führen.

„Jetzige Regelung nicht sinnvoll“

Die Bezirkshauptmannschaft kann das einschränken und eine Gaspistole erlauben, aber das Führen einer Faustfeuerwaffe verbieten. Für Pirih sollte schon der Besitz einer Waffe geregelt werden und nicht nur der Gebrauch, egal welcher Waffe. Für ihn ist die jetzige gesetzliche Regelung „in diesem Fall nicht sehr sinnvoll“. Denn nicht nur Waffen mit einem Kaliber über sechs Millimetern können Verletzungen hervorrufen.