Einjährige nach Fenstersturz gestorben

In Klagenfurt ist am Mittwoch ein einjähriges Mädchen aus dem Fenster im vierten Stock eines Mehrparteienhauses gestürzt. Am Donnerstagabend starb das Kleinkind im Klinikum Klagenfurt. Laut Polizei war es ein tragischer Unfall, die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch.

Das Mädchen stürzte aus 14 Metern Höhe auf eine Grünfläche. Es erlitt schwerste Verletzungen und wurde nach der Versorgung durch den Notarzt in das Klinikum Klagenfurt gebracht, wo es am Donnerstag starb.

Mutter wollte wohl lüften

Die Mutter befand sich zum Unfallzeitpunkt mit dem Kind allein in der Wohnung. Polizeisprecher Rainer Dionisio: „Es sieht danach aus, als hätte sie gelüftet. Dabei ist das Kind in einem unbeobachteten Moment auf das Fenstersims gekrabbelt und dürfte vornüber hinausgefallen sein.“ Der Unfall ereignete sich bereits am Mittwoch gegen 17.40 Uhr, die Polizei gab ihn jedoch erst einen Tag später bekannt.

Die Mutter wurde vom Kriseninterventionsteam betreut. Nachbarn beschrieben die Frau als gute und fürsorgliche Mutter, Auffälligkeiten habe es keine gegeben. Die Aussagen der Frau decken sich mit den Erkenntnissen der Spurensicherung, die Ermittlungen der Polizei wurden mittlerweile abgeschlossen. Laut Dionisio ermöglichten Möbel und bauliche Beschaffenheiten der Wohnung dem Kleinkind, ohne fremde Hilfe auf den Fenstersims zu gelangen. Die Polizei geht von einem tragischen Unfall aus - dennoch können auf die 28-jährige Alleinerzieherin, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, rechtliche Konsequenzen zukommen.

Obsorgepflicht verletzt?

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Quälens oder Vernachlässigens Unmündiger. Sollte die Frau ihre Obsorgepflicht verletzt haben oder durch grobe Charaktermängel negativ aufgefallen sein, drohen ihr ein bis zehn Jahre Haft. Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse ist aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung mit bis zu drei Jahren Haft wahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft prüft auch den Leumund der Frau. Und außerdem, wie lange die Einjährige brauchte, um zum Fenstersims hochzuklettern - um festzustellen, wann die Mutter das letzte Mal nach ihrem Kind gesehen hat, so die Staatsanwaltschaft. Eine Einstellung des Verfahrens gegen die Mutter werde es jedenfalls nicht geben, hieß es, sie werde aber vermutlich nicht ins Gefängnis müssen.

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