Missbrauchsprozess: Freispruch für Angeklagten

Ein 31 Jahre alter Kärntner musste sich am Dienstag in Klagenfurt vor Gericht verantworten, weil er seine drei Stiefkinder wiederholt missbraucht und gequält haben soll. Der Angeklagte wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das gesamte Umfeld der drei Kinder, sie sind zehn, zwölf und 13 Jahre alt, ließ bei der Darstellung vor Gericht auf eine schwierige Familiensituation schließen. Die achtfache Mutter wirkte überfordert, wird aktuell auch vom Jugendamt betreut. Die Frau lebt in ihrem Haus im Bezirk Hermagor mit fünf Kindern, zwei davon sind vom Angeklagten.

Schwieriges Umfeld

Der 31-Jährige ist Mitarbeiter bei einer Sicherheitsfirma und bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Zu Hause packte er mit an, weil die Mutter selten da war, wie er bei der Einvernahme sagte. Der Mann kochte auch für die Kinder. Zusätzlich lebten im Haus immer wieder Freunde, denen aufgrund von Beziehungstrennungen gewährt wurde.

Einer dieser Freunde begann mit der Mutter eine Beziehung. Es kam zu Auseinandersetzungen, bis der Angeklagte schließlich auszog. Wenig später kam es zur Anklage. Darin heißt es, er hätte die beiden Buben geschlagen und gegen die Wand gedrückt, weil sie beim Schlafen gehen zu laut gewesen seien.

Schilderungen in der Schule

Angezeigt wurde der Fall von der Mutter, nachdem die Kinder in der Schule und beim Jugendamt erzählt hätten, dass sie vom Stiefvater mit Tritten gequält und auch gegen die Wand gedrückt worden seien. Das Mädchen soll er zum Weiteressen gezwungen haben, bis dieses erbrochen hätte.

Vor Richter Dietmar Wassertheurer stritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ab und bekannte sich nicht schuldig. Die Zeugeneinvernahmen gestalteten sich schwierig. Einer der Bekannten, der bei der Familie zwischenzeitlich gewohnt hat, wollte ein Gespräch zwischen dem neuen Freund der Mutter und ihr belauscht haben, in dem die beiden sich entschlossen hätten, die Kinder gegenüber dem Stiefvater zu beeinflussen.

Neuer Freund und Mutter streiten alles ab

Mit den Vorwürfen im Zeugenstand konfrontiert, stritt der neue Freund alles ab. Bei der Einvernahme bei der Polizei belastete er den Angeklagten schwer und sprach davon, zwei Übergriffe auf die Kinder beobachtet zu haben. Vor Richter Dietmar Wassertheurer konnte er sich aber nur an ein Erlebnis erinnern. Damit muss sich der Zeuge nun wegen Falschaussage erneut vor Gericht verantworten.

Auch die Mutter wollte von einer Einflussnahme der Kinder nichts gewusst haben. Übergriffe auf ihre Kinder hääte sie selbst nicht beobachtet.

Trotz widersprüchlicher Aussagen forderte Staatsanwältin Kathrin Marko-Herzeg einen Schuldspruch, auch weil der Angeklagte wegen Gewaltdelikten bereits vorbestraft war.

Für Richter Dietmar Wassertheurer war die Beweislage zu gering. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

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