Baby misshandelt: Vater vor Gericht

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag der Prozess gegen einen 28-jährigen Kärntner fortgesetzt worden, der seine vier Monate alte Tochter Ende 2013 derart misshandelt haben soll, dass sie bleibende Schäden davontrug. Der Prozess wurde vertagt.

Der Angeklagte bekannte sich nach wie vor nicht schuldig - mehr dazu in Vater wegen Misshandlung von Baby vor Gericht. Die Schwiegermutter des Angeklagten sagte als Zeugin aus, ihr sei nie etwas Ungewöhnliches an ihrer Enkeltochter aufgefallen. Sie habe nie gesehen, dass das Mädchen misshandelt worden wäre. Auch Verletzungen hätte sie an dem Säugling keine wahrgenommen. Sie räumte aber ein, dass der Angeklagte seiner Frau den Kontakt mit ihr verboten habe, daher habe sie das Kind selten gesehen.

Multiple Knochenbrüche erlitten

Tatsächlich wurden bei dem kleinen Kind gebrochene Rippen, gebrochene Ober- und Unterschenkel, gebrochene Arme und Gehirnverletzungen diagnostiziert. Aber auch die Mutter des Angeklagten bemerkte nach eigener Aussage nichts Ungewöhnliches. Woher die Verletzungen gekommen seien, könne sie nicht sagen. Die Kindsmutter habe ihr einmal erzählt, dass sie ihr Baby geschüttelt habe, weil es sich beim Füttern verschluckt hatte, so die Mutter des Angeklagten im Zeugenstand.

Auch die Kinderärztin des Mädchens wurde befragt. Innerhalb weniger Wochen seien die Eltern sechs Mal mit der Tochter in der Ordination erschienen. Erst beim letzten Besuch sei ihr aufgefallen, dass etwas mit dem Baby nicht stimme. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Kind bereits Blutungen im Gehirn.

Urteil soll am Nachmittag fallen

Eine Gutachterin erklärte, eine Langzeitschädigung des Gehirns derzeit nur „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ diagnostizieren zu können. Der Verdacht darauf habe sich zuletzt verstärkt, weil der Kopfwachstum zurückbleibe. Es sei nicht adäquat zum Körperwachstum, erklärte die Expertin. Die motorischen und die Sehfähigkeiten des Mädchens entwickelten sich hingegen gut, Probleme habe das Kind beim Durchstrecken des linken Knies, so die Gutachterin.

Um noch weitere Zeugen zu hören, eventuell auch die Kindesmutter, die sich in sehr schlechter psychischer Verfassung befindet und psychologisch betreut wird, wurde der Prozess auf 18. August vertagt.