Betrugsprozess gegen Polizisten

Am Donnerstag hat der für drei Tage anberaumte Prozess gegen einen hochrangigen Klagenfurter Polizisten begonnen. Er soll während seines Dienstes geschlafen und für diese Zeit falsche Überstunden und Zulagen vorgelegt haben.

Die Verhandlung ist für drei Tage anberaumt, 38 Polizisten sind als Zeugen geladen. Am Donnerstagvormittag wurde der 53 Jahre alte Oberstleutnant mehr als drei Stunden lang von Richter Gernot Kugi befragt. Die nächsten beiden Verhandlungstage sind für nächste Woche Montag und Freitag anberaumt, Ende nächster Woche ist mit einem Urteil zu rechnen.

Wo er zum Beispiel am 5. April zwischen 2.57 und 5.27 Uhr gewesen sei, fragte der Richter den angeklagten Polizisten. Genau in dieser Zeit nämlich soll das Polizeiauto des Mannes vor der Wohnung seiner Tochter gestanden haben. Fotos, gemacht von einem Unbekannten, sollen das beweisen. In der Wohnung seiner Tochter soll der Angeklagte geschlafen haben.

Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs

Für diesen Zeitraum und einige andere Fälle soll der Mann Überstunden und Zulagen berechnet haben. Insgesamt geht es um 1.300 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten gewerbsmäßigen Betrug vor. Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch zwei anonyme Anzeigen. Seit Ende September ist der Beamte suspendiert. Sein Verteidiger Wolfgang Kofler sprach am Donnerstag von einer diffusen Indizienkette und einer Kluft zwischen seinem Mandanten und dem Stadtpolizeikommandanten.

Angeklagter: Mit Privatauto im Dienst

Der Angeklagte sagte gegenüber dem Richter, er habe nicht im Dienst geschlafen. Er habe aber sein Polizeiauto vor der Wohnung seiner Tochter abgestellt und sein Dienstauto mit seinem privaten Wagen getauscht, um während eines Einsatzes ungehindert Beobachtungen machen zu können. Bei größeren Einsätzen und Überwachungen gebe es immer zu wenig Personal und zu wenig Dienstwägen, führte der Angeklagte aus.

Dazu komme, so der suspendierte Polizist, dass sein Privat-Pkw nicht auffallen würde, ein Polizeiauto hingegen schon. Davon habe er aber niemanden etwas gesagt, der Einsatz des Privatautos sei hingegen bekannt gewesen. Er sei daher nicht schuldig, betonte der Angeklagte. Außendienst sei Außendienst und nicht da, um zu schlafen.