Armut: Höhere Mindestsicherung gefordert

In keinem anderen Bundesland beziehen so wenige Menschen Mindestsicherung wie in Kärnten, obwohl 88.000 Kärntner als armutsgefährdet gelten. Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung fordert verstärkte Information und eine höhere Mindestsicherung.

Knapp 16 Prozent der Kärntner gelten als armutsgefährdet. Nicht einmal ein Prozent bezieht die bedarfsorientierte Mindestsicherung. 5.000 Menschen waren es im Jahr 2013, die in ihrem Gemeindeamt oder auf der Bezirkshauptmannschaft den Antrag dafür gestellt haben. Das sind so wenige wie in keinem anderen Bundesland. Dieses Problem wurde bei der „Sozialen Dialog Konferenz“ in Klagenfurt aufgezeigt.

Die Scham, so öffentlich eingestehen zu müssen, dass man sich nicht selbst erhalten kann, sei dafür nur eine Erklärung, sagt Monika Skazedolnig vom Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung: „Wir vermuten auch, dass die Angst da ist, dass man auch das Bisschen, was man noch hat, verliert. In der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es eine Bedingung, dass man über kein großes Vermögen mehr verfügt. Im schlimmsten Fall müssen Betroffenen zum Beispiel ihr Auto verkaufen, um Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung zu haben.“

Viele wollen Angehörigen nicht zur Last fallen

Auch der sogenannte Angehörigenregress wirkt offenbar abschreckend. Das heißt, dass beispielsweise Eltern zur Kasse gebeten werden können, wenn ihre erwachsenen Kinder Mindestsicherung beziehen, und umgekehrt. Martina Kargl von der Österreichischen Armutskonferenz sagt: „Wenn sie hören, dass ihre Angehörigen für sie etwas zurückzahlen müssen, stellen Viele oft keinen Antrag, weil sie ihnen nicht zur Last fallen möchten.“ Schließlich soll es auch Fälle geben, in denen Betroffene bei den Antragsstellen nicht ausreichend aufgeklärt worden seien.

Beschluss für Gesetzesnovelle vorerst auf Eis

Mehr Information und eine Erhöhung der Mindestsicherung von in Kärnten derzeit 820 auf 1.100 Euro sind zentrale Forderungen des Kärntner Armutsnetzwerks. Eine Gesetzesnovelle, mit der zumindest der Angehörigenregress eingeschränkt würde, ist in Kärnten in Begutachtung, heißt es aus dem Büro von Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ). Weil das aber mit Mehrkosten für das Land und die Gemeinden verbunden wäre, liegt der Beschluss einstweilen auf Eis.