Verbotsgesetz: Verfahren gegen Kampl eingestellt

Das Verfahren gegen den Gurker Bürgermeister Siegfried Kampl, der verdächtigt wurde, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben, wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Kampl hatte sich in einem Interview nicht vom Nationalsozialismus distanziert.

In der Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft heißt es, die Einstellung erfolgte, „weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre“.

Parteiausschluss auf Wunsch Straches

Kampl hatte in einem Interview Mitte September mit der „Kleinen Zeitung“ (Online-Ausgabe) gesagt: „Nur von dem, was sie gemacht haben, distanziere ich mich, nicht vom Nationalsozialismus. Das darf man nicht sagen, dass der zum Teil schlecht war.“ Er habe den Nationalsozialismus nicht verherrlicht, sagte Kampl. Es habe damals eine große Armut geherrscht, von den Auswüchsen des Nationalsozialismus distanziere er sich aber.

FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache reagierte damals umgehend und sprach sich für den Ausschluss von Kampl aus. „Jemand, der mit dem Nationalsozialismus liebäugelt, hat in der FPÖ nichts verloren“, sagte der FPÖ-Obmann. Der Kärntner FPÖ-Landesparteiobmann Christian Ragger entsprach dem Wunsch Straches und schloss Kampl nach einem Beschluss des Parteivorstandes wegen „Gefahr in Verzug“ aus der Kärntner FPÖ aus. „Derartige Aussagen sind untragbar“, sagte Ragger damals.

Kampl bald wieder FPÖ-Mitglied?

Nachdem Kampl bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 1. März mit seiner Liste im ersten Wahlgang wieder zum Bürgermeister von Gurk gewählt wurde, gibt es nun offenbar Stimmen, die den Ausschluss rückgängig machen wollen. Ragger sagte in einem Zeitungsinterview vor kurzem, er würde sich „freuen, wenn Kampl wieder der FPÖ angehört“.

Ragger teilte am Freitag mit, dass in dieser Causa das Parteischiedsgericht am Zug sei und er zur Causa keine weitere Stellungnahme abgeben wolle. Aus dem Büro Ragger hieß es, dass das Parteiausschlussverfahren nach dem Einspruch Kampls derzeit schwebend sei.

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