Fernwärme Klagenfurt: Wie geht es weiter?

Ab kommendem Winter sollten 26.000 Fernwärmekunden in Klagenfurt aus zwei neuen Biomassewerken im Osten und Norden versorgt werden. Für Ersteres ist ein UVP-Verfahren nötig; im Norden spießt es sich an einem Grundstück.

Die beiden geplanten Werke sollen beide gleich viel Leistung, an die 50 Megawatt, erbringen. Eigentlich wäre unter 50 Megawatt keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Land Kärnten ein Feststellungsverfahren durchführen muss - erstmals auf Antrag einer Umweltorganisation, dem Ökobüro. Die Begründung dafür lautete: Wenn ein Umweltanwalt Parteienstellung habe, gelte das auch für eine Umweltorganisation.

Albert Kreiner

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Albert Kreiner

Das steht zwar nicht im Gesetz, ist aber auch nicht ausgeschlossen - mehr dazu in UVP für Biomasseheizwerk wird geprüft. Für Landesjurist Albert Kreiner eine österreichweit einzigartige Entscheidung: „Wir nehmen das zur Kenntnis, haben das UVP-Feststellungsverfahren unverzüglich eingeleitet und haben uns vom Magistrat Klagenfurt die gewerblichen Unterlagen besorgt.“ Man habe eine Frist von sechs Wochen bekommen. Das sei kaum einhaltbar, man werde aber alles daran setzen, das Verfahren ordnungsgemäß abzuwickeln, so Kreiner.

Bis 7. April muss eine Entscheidung fallen. Danach sind Einsprüche gegen die Entscheidung möglich. Damit wackelt das Biomassewerk im Osten von Klagenfurt, das heuer fertig werden sollte.

Beide Möglichkeiten könnten Projekt verzögern

Es gebe nun zwei Varianten: Wenn festgestellt werde, dass das Projekt nicht UVP-pflichtig sei, stehe dem Ökobüro und dem Naturschutzbeirat als Umweltanwalt die Beschwerdemöglichkeit offen, erläuterte Kreiner. Werde festgestellt, dass eine UVP nötig sei, stehe dem Projektwerber das gleiche Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht offen. Man gehe davon aus, egal, wie die Entscheidung aussieht, der Rechtsmittelweg werde beschritten. Es bestehen zwar dafür Fristen, aber es könne dennoch etliche Monate dauern, bis eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefällt werde, sagte Kreiner.

Otto Zechmeister

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Projektbetreiber Otto Zechmeister

Probleme auch im Norden

In Lendorf, beim geplanten Kraftwerk im Norden, spießt es sich an einem 3.200 Quadratmeter großen Grundstück, das die Projektwerber brauchen und das aus einer Konkursmasse herausgekauft werden muss. Mitbieter ist eine Beraterfirma, hinter der der Papierkonzern Mondi mit einem Standort in Frantschach steht, wie aus der Gläubigerversammlung durchdrang.

Mondi befürchtete schon zuvor durch die Biomassewerke einen höheren Holzpreis durch zu wenig Holz am Markt. Die Projektbetreiber sind verärgert, so Otto Zechmeister: „Dass Mondi als Bieter für ein 3.200 Quadratmeter-Grundstück auftritt, mit dem er definitiv nichts anfangen kann, ist schon die nächste Ebene“. Bei Mondi war am späten Dienstagnachmittag niemand mehr erreichbar.

Grundstück Biomassekraftwerk Klagenfurt

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Grundstück Bei Schloss Margaregg, im Norden von Klagenfurt, wo das Biomassekraftwerk gebaut werden soll

Bekommen Riegler und Zechmeister das Grundstück, könnten sie theoretisch sofort mit dem Bau beginnen. Laut Kreiner gebe für dieses geplante Kraftwerk vom Magistrat Klagenfurt seit Jahren einen rechtskräftigen gewerberechtlichen Bescheid. Diese sei an das Grundstück gebunden und könne umgesetzt werden.

Heinz Koch

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Heinz Koch

Kunden müssten Mehrkosten tragen

Die gewerberechtliche Genehmigung für das bestehende alte Fernheizwerk läuft im Oktober aus. Eine neue Genehmigung wurde von einem Anrainer beeinsprucht. Das auf Gas umgebaute Fernheizwerk wäre technisch in der Lage, die Kunden in Klagenfurt weiter zu versorgen, sagte Heinz Koch von den Stadtwerken. Allerdings würde das Mehrkosten von 25 Prozent verursachen, die zum Teil die Kunden tragen müssten.

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