Höhere Mieten: Regierung plant Musterprozess

Konsumentenschutzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) plant einen Musterprozess gegen die Wohnungsgesellschaft ESG. Sie reagiert damit auf die ab 1. März deutlich höheren Mieten in ESG-Wohnungen in St. Veit an der Glan.

Die ESG, vormals BUWOG, sei verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, warum sie nicht - wie andere Genossenschaften - einen Antrag auf das Mietpreis-Senkungsprogramm des Landes gestellt habe, sagte Schaunig. Das Programm wurde eingerichtet, weil es bei der Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen nach 20 Jahren zu einem deutlichen Sprung kommt.

Mietpreissenkungsprogramm weiter möglich

Die ESG hat jedoch für ihre Mieter keinen Antrag gestellt. Das Gesetz sieht vor, dass auch nach dem Verkauf einer geförderten Wohnung, der neue Eigentümer, im konkreten Fall die ESG, diese dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegt, sagte Schaunig: „Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Kärnten werden wir gegen die ESG Wohnungsgesellschaft mbH Musterprozesse auf Schadenersatzforderungen über den erhöhten Mietdifferenzbetrag führen.“

Anträge auf Inanspruchnahme des Mietpreissenkungsprogramms sind jederzeit möglich und werden zwei Mal jährlich mit 1. März und 1. September eines jeden Jahres wirksam. „Demnach ist es für die ESG Wohnungsgesellschaft mbH im Sinne der Mieter nach wie vor möglich, einen Antrag zu stellen“, sagte die Konsumentenschutzreferentin.

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