Heuer keine Wahlzettel in Blindenschrift

Per Gesetz muss es auch Blinden und Sehbehinderten möglich sein, ohne Hilfsperson zu wählen. Bei der Gemeinderatswahl am 1. März wird dies nicht möglich sein. Alle Stimmzettel auch in Blindenschrift vorzubereiten, sei diesmal nicht möglich gewesen, so die Landeswahlbehörde.

Persönlich und geheim soll das Wahlrecht ausgeübt werden. Für den Durchschnittsbürger ist das kein Problem – sehr wohl aber für Blinde und stark sehbehinderte Personen. Eine Gesetzesänderung erlaubt daher Schablonen mit Blindenschrift, die über die Stimmzettel gelegt werden. Bei den letzten Wahlgängen wurde dies bereits erfolgreich praktiziert, sagt Katharina Springer, vom Blinden- und Sehbehindertenverband.

Blindenverband bittet um Unterstützung

Da in den 132 Gemeinden pro Wähler jeweils zwei Stimmzettel nötig sind, hätte die Vorbereitung der Schablonen die organisatorischen Möglichkeiten diesmal aber gesprengt, sagt Gerhard Jesernig, Leiter der Wahlbehörde: „Es ist zeitlich in der kurzen Vorbereitungszeit einfach nicht möglich.“

Kärntenweit sind 4.000 bis 5.000 sehbehinderte Wahlberechtigte betroffen, heißt es vom Blindenverband. Dazu kämen noch tausende Betroffene mit teils stark eingeschränktem Sehvermögen. Der Blindenverband bittet deswegen um Unterstützung der Wahlhelfer, damit auch sehbehinderte ihr Wahlrecht ausüben könnten.

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