AK: Schikanen gegen ältere Mitarbeiter

Die Arbeiterkammer ortet einen Trend zu Schikanen am Arbeitsplatz, wenn ältere Mitarbeiter betroffen seien. Eine 54 Jahre alte Fabriksarbeiterin musste in einem Industriebetrieb nach einer widerrechtlichen Kündigung wieder eingestellt werden, nun muss sie putzen.

Die Kündigung hätte für die 54-jährige Arbeiterin zu keinem ungünstigeren Zeitpunkt kommen können. Vier Kärntner Bezirke liegen bei der Arbeitslosigkeit österreichweit im Spitzenfeld. Die Chance auf einen Ersatzarbeitsplatz wäre gleich Null gewesen. Mit ein Grund, weshalb sich das Arbeits- und Sozialgericht gegen die Kündigung aussprach, sagte Wolfgang Bacher von der Arbeiterkammer: „Die Kündigung hat die Dienstnehmerin schwer getroffen, weil sie Sorgepflichten hat. Aufgrund des erhöhten Alters ist es schwierig, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.“

Frau musste nach Wiedereinstellung putzen

Auch der Betriebsrat hätte der Kündigung nicht zugestimmt, sagte Bacher. Den Betrieb wollte man bei der AK nicht nennen. Der Fall sei nach wie vor gerichtsanhängig, weil die Frau nun nach der erzwungenen Wiedereinstellung plötzlich von der Produktion in den Reinigungsdienst versetzt wurde, so Bacher: „Auch hier ist auszuführen, dass jede dauernde Versetzung wieder der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Vor allem dann, wenn sie verschlechternd ist.“ Die AK werde die Frau weiter vertreten.

Für die AK ist das kein Einzelfall. Kündigungen im fortgeschrittenen Alter würden immer öfter vorkommen, so Bacher und sprach von Schikane. Die Betriebe wollen offenbar, dass die Dienstnehmer selbst kündigen und damit keinen Anspruch auf Abfertigung haben. Die Arbeiterkammer bietet auch jenen Betroffenen Hilfe an, die keinen Betriebsrat in der Firma haben. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Denn sonst gelten andere Kündigungsvorschriften.