Marienfeiertag heuer „5. Einkaufssamstag“

Der Marienfeiertag am 8. Dezember fällt heuer auf einen Montag, sehr zur Freude vieler Handelsbetriebe. Denn dieser Feiertag gilt als „5. Einkaufssamstag“. Die Händler dürfen nur unter bestimmten Umständen offen halten.

Jedes Geschäft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob es am 8. Dezember offen halten möchte oder nicht. Zwischen 10.00 und 18.00 Uhr ist das Offenhalten erlaubt. Ausgenommen von dieser Regel sind Geschäfte, für die Ausnahmebestimmungen gelten, die generell an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen.

Die meisten Geschäfte wollen aufsperren

Zu diesen Ausnahmen zählen Verkaufsstellen in Bahnhöfen oder in Krankenhäusern, sagte Raimund Haberl Junior, der Obmann der Sparte „Handel“ in der Wirtschaftskammer: „Es ist ein bedeutsamer Tag, vor allem für die Zentralräume. Die Geschäfte dürfen erst um 10.00 Uhr aufsperren. Genauso ist den Mitarbeitern zusätzlich zum normalen Entgeld die Mehrarbeit zu entlohnen - sowohl in Geldleistung, als auch in Freizeit.“

Auch wenn das einiges kostet - die meisten Geschäfte lassen sich diese zusätzliche Möglichkeit, Umsatz zu machen, nicht entgehen, sagte Haberl: „Der 8. Dezember ist sicher zu vergleichen mit einem Einkaufssamstag - wenn nicht noch mehr, denn es ist ein Feiertag. Die Leute haben frei und auch Zeit einzukaufen. Das ist wirklich ein ganz, ganz starker Tag im Vorweihnachtsgeschäft.“ Es gibt aber auch Ausnahmen, was die Begeisterung für das Offenhalten betrifft: Die Buchhandlung Heyn in Klagenfurt ist eines der wenigen Geschäfte, die am 8. Dezember geschlossen haben. Dafür werden die Öffnungszeiten unter der Woche abends um jeweils eine halbe Stunde verlängert.

Konkurrenz zu Geschäften in Italien und Slowenien

Bei den Nachbarn in Slowenien ist der 8. Dezember kein Feiertag und die Geschäfte halten offen. Deshalb sei es wichtig, dass auch die Kärntner Geschäfte offen haben dürfen, damit die Kunden ihr Geld in Kärnten ausgeben, sagte Haberl.