Geistig beeinträchtigten Bruder erpresst?

Wegen schwerer Erpressung musste sich ein 50 Jahre alter Kärntner vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er soll seinen geistig beeinträchtigten Bruder zu Zahlungen bei einer Bank verpflichtet haben. Der Prozess wurde am Mittwoch erneut vertagt.

Die entstandene Schadenssumme wird laut Staatsanwaltschaft mit 37.000 Euro beziffert. Bei der Verhandlung am Mittwoch kamen zwar nur fragmentarische Details an die Oberfläche, diese ließen aber zumindest erahnen, wie es in der Familie zugegangen sein muss.

Auto-Leasing ohne Führerschein

Die erste Verhandlung vor einigen Wochen musste vertagt werden, am Mittwoch folgte ein neuerlicher Anlauf, um Licht ins Dunkel zu bringen, welche Handlungen der angeklagte 50-Jährige und sein Sohn wirklich gesetzt haben, um dem geistig beeinträchtigten Bruder und Onkel Geld herauszulocken. Der Mann hat mittlerweile einen Sachwalter zur Seite gestellt bekommen. Fest steht jedenfalls, dass er Leasingverträge für Fahrzeuge unterschrieb, ohne je selbst einen Führerschein besessen zu haben. Die Autos sollen vom Angeklagten und seinem Sohn benutzt worden sein.

Anklage: Geschlossene Anstalt als Druckmittel

Laut Anklage soll Druck auf dem geistig beeinträchtigten Mann ausgeübt worden sein. Wenn er nicht unterschreibe, würde man ihn in eine geschlossene Anstalt für psychisch kranke Menschen stecken. Mit dieser Drohung soll es dem Bruder auch gelungen sein, ihn zur Unterschrift von weiteren Krediten zu überreden. Das bestritt der Angeklagte vor Gericht, indem er ein Beweisvideo und einen Tonbandmitschnitt vorlegte.

Prozessausgang ungewiss: Erneut vertagt

In dem Video sprach der geistig beeinträchtigte Bruder davon, dass er von anderer Seite unter Druck gesetzt worden sei - und zwar von seinem anderen Bruder, der allerdings im Oktober dieses Jahres verstarb. Ob es zu einem Urteilsspruch kommt, ist alles andere als sicher.

Richterin Michaela Sanin ließ in diesem Fall mit widersprüchlichen Aussagen noch einmal vertagen. Es soll geprüft werden, wie die unterschiedlichen Aussagen des geistig beeinträchtigten Mannes zu werten sind. Der Strafrahmen für schwere Erpressung beträgt zwischen ein und zehn Jahr Haft.