Geschädigte Anleger klagen Republik

12.500 Anleger von Genussscheinen sind nach dem AvW-Konkurs leer ausgegangen. Nun wollen drei Anwälte in einem Musterprozess 272 Millionen Euro für die geschädigten Anleger von der Republik erstreiten. Die Wertpapieraufsicht habe laut Ansicht der Kläger versagt.

Montag startet am Wiener Landesgericht ein Zivilprozess rund um den AvW-Betrugsfall. Die Kläger sind der Ansicht, dass Wolfgang Auer Welsbach sein Betrugskonstrukt nur aufrechterhalten konnte, weil die frühere Wertpapieraufsicht versagt hat.12.500 Anleger hatten in sogenannte Genussscheine investiert ohne zu wissen, dass es gar keinen Gegenwert, etwa in Form von Firmenbeteiligungen, gab. Fast 20 Jahre lang baute Wolfgang Auer Welsbach ein „Loch auf, Loch zu“-System auf. Das Geld von Anlegern wurde zum Ausbezahlen anderer Anleger hergenommen. Weil Genussscheininhaber immer wieder Geld bekamen, flog der Betrug lange nicht auf. Alle AvW- Kurse waren gefälscht.

Aktenvermerk über mögliche Täuschung folgenlos

Im April 2010 wurde Firmengründer Wolfgang Auer Welsbach verhaftet. Im Jänner 2011 fasste er acht Jahre Haft aus. Anlegeranwalt Erich Holzinger und zwei Kollegen sind der Ansicht, dass die Republik den Betrug schon weit früher, und zwar im Jahr 2001, hätte aufdecken können. Damals hätten Mitarbeiter der Bundeswertpapieraufsicht AvW in Krumpendorf geprüft. Diese hätten laut Holzinger auch Missstände erkannt, aber nicht weiterverfolgt. In einem Aktenvermerk der Wertpapieraufsicht im Jahr 2001 ist sogar von einer möglichen Täuschung der Anleger die Rede. Dieser Aktenvermerk wurde bereits im Prozess gegen Auer Welsbach präsentiert. Strafanzeige gab es keine. Der Anlegeranwalt kommt daher zum Schluss, dass die Republik haftet. Er und seine zwei Kollegen haben 272 Millionen Euro eingeklagt. Das ist in etwa die Summe, die die 12.500 Anleger in Genussscheine investiert haben.

Gutachter Klein: Betrug wäre früher aufgeflogen

Die Anwälte bekommen prominente Schützenhilfe. Der bekannte Gutachter Fritz Kleiner wird in dem Zivilprozess, am Landesgericht Wien sein 300 Seiten starkes Gutachten dazu präsentieren. Er kommt ebenfalls zu dem Schluss: Hätten sich die Prüfer der Wertpapieraufsicht des Bundes die Kurs-Berechnungen von Wolfgang Auer Welsbach im Detail erklären lassen, wäre der Betrug schon fast zehn Jahre früher aufgeflogen. Angesichts dieses Gutachtens hoffen die Anleger, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu bekommen.

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