„Auffälligkeit“: Gelockerter Vollzug aberkannt

Der Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach, der in der Justizanstalt Graz-Karlau eine Freiheitsstrafe von acht Jahren absitzt, hat nach „Auffälligkeit“ das Privileg des gelockerten Vollzugs verloren.

Wie der Sprecher der Vollzugsdirektion, Christian Timm, am Donnerstag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“ bestätigte, wurde er aus der Außenstelle Maria Lankowitz zurückverlegt. „Es besteht der Verdacht der Berauschung“, erklärte Timm auf APA-Anfrage. Im Artikel ist die Rede davon, dass sich der Häftling wenig kooperativ gezeigt habe und „renitent“ gewesen sei.

Das will der Sprecher zwar nicht bestätigen, aber das Vorkommnis sei für die Anstaltsleitung ausreichend gewesen, ihn aus der Außenstelle in die Hauptanstalt zurückzuverlegen: „Das ist nicht tragbar im gelockerten Vollzug, wo strenge Regelungen gelten. Das erforderliche Vertrauen war nicht mehr gegeben“. Der Status sei derzeit entzogen, „in unmittelbarere Nähe sei auch nicht an eine Lockerung gedacht“, sagte Timm.

Derartige Vorfälle „äußerst selten“

Die Anstaltsleitung habe die richtigen Konsequenzen gezogen, wird bescheinigt. Außerdem sei wegen des Anlassfalles die Außenstelle Maria Lankowitz „auf den Kopf gestellt“ worden. Bis auf einige Handys habe man nichts gefunden. Dass derartige Vorfälle im gelockerten Vollzug passierten, sei äußerst selten, so Timm: „Das kommt vielleicht in einem Prozent aller Lockerungen vor.“

Der AvW-Konzern des Unternehmers Wolfgang Auer-Welsbach (59) brach 2008 zusammen. Rund 12.500 Anleger sind betroffen. Die Geschädigten haben 940 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. Auer-Welsbach hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hat, und war in U-Haft genommen worden. Er wurde am 31. November 2011 von einem Schöffensenat am Klagenfurter Landesgericht wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung zu acht Jahren Haft und Schadensersatzzahlungen verurteilt.

Links: